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Maulbronn -  10.11.2025
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Verurteilt wegen Drohung gegen Schwangere

Maulbronn. Die große Liebe war es wohl nicht gewesen, aber die junge Frau wurde dennoch schwanger. Der werdende Vater war nicht entzückt. Sein großer Bruder fühlte sich verpflichtet, ihm beizustehen. Seine „Hilfe“ brachte dem 33-Jährigen am Montag ein Verfahren wegen versuchter Nötigung vor Amtsgerichtsdirektor Bernd Lindner ein, der ihn zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilte. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, gilt er somit als vorbestraft.

Last Months of Pregnancy
Die „Hilfe“ des großen Bruder des Mannes brachte ihm am Montag ein Verfahren wegen versuchter Nötigung vor Amtsgerichtsdirektor Bernd Lindner ein. Foto: pressmaster - stock.adobe.com (Symbolbild)

Wie sich bei der Verhandlung herausstellte, war Folgendes passiert: Der werdende Vater hatte die Schwangere um ein Gespräch gebeten. Zu deren Überraschung hatte er seinen Bruder mitgebracht, der auch das Wort führte. Wenn sie das Kind bekäme, würden Menschen leiden, die sie liebe, habe er gesagt, erinnerte sich die 27-Jährige. Vielleicht werde auch einem ihrer Hunde etwas zustoßen. Außerdem würde das Kind entführt werden.

Die junge Frau bekam Angst und erstattete Anzeige. Auch zog sie in eine andere Stadt und entschloss sich schließlich, die Schwangerschaft doch abbrechen zu lassen. Nicht wegen der Drohungen, erklärte sie dem Richter, sondern weil sie Sorge gehabt habe, allein mit einem Kind nicht klar zu kommen. An einer Bestrafung des Angeklagten liege ihr nichts, beteuerte sie. Allerdings habe sie nach dem Besuch der beiden Männer wochenlang Angstzustände gehabt.

Der Angeklagte entschuldigte sich. Das alles sei wohl „ziemlich falsch rübergekommen“. Aber was die Zeugin sagte, sei die Wahrheit. Tatsächlich hatte diese nach dem Gespräch nie wieder etwas von beiden gehört. Es habe keine Anrufe, keine Drohung, absolut keinerlei Kontakt mehr gegeben.

Staatsanwalt Maximilian Schneider erkannte das Geständnis des Mannes strafmildernd an. Er sah eine „emotionale Überforderung“ der Brüder, ebenso das mangelnde Strafinteresse der Zeugin. Er beantragte eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie als Bewährungsauflage 80 Stunden gemeinnützige Arbeit. Verteidigerin Miriam Weis sah ein „ausgeufertes Gespräch“ und hielt 90 bis 100 Tagessätzen für angemessen.