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Pforzheim -  16.01.2020
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Verwaltung von Immobilie wirft Fragen auf: Angeklagte bestreiten Veruntreuung

Pforzheim/Calw. Seit Donnerstag müssen sich ein 42-Jähriger, dessen Frau und ein 44-Jähriger vor dem Calwer Amtsgericht verantworten. Dem Ehepaar wird vorgeworfen, als Verwalter einer Immobilie in einem Pforzheimer Stadtteil rund 70.000 Euro einer Wohnungseigentümergesellschaft veruntreut zu haben.

Weiter habe der 42-Jährige mit dem dritten Angeklagten – abweichend vom Angebot – minderwertige Teile einbauen lassen. Staatsanwältin Susanne Teschner bezifferte den Schaden auf rund 5500 Euro. Der erste Verhandlungstag gestaltete sich äußerst zähflüssig. Grund hierfür sind die komplexe Aktenlage und die „kreative Buchführung“, mit welcher die Hauptbeschuldigten arbeiteten. Ebenso agierte das Ehepaar unter dem Deckmantel mehrerer Firmen, die zum Teil heute noch aktiv sind. Während der Verhandlung stellte sich der 42-Jährige als treibende Kraft hinter den Unternehmungen heraus. Seine Ehefrau habe sich lediglich um die Buchhaltung und einen Hotelbetrieb in der Region gekümmert. Er gab zu, zwischen dem 1. April 2015 und dem 31. März 2016 als Hausverwalter in einer Pforzheimer Immobilie tätig gewesen zu sein. Auf einer Sitzung der Wohnungseigentümer wurden Arbeiten an der Fassade für 130.000 Euro beschlossen. Aus Sonderzahlungen der Eigentümer sollen dabei eben jene 70.000 Euro veruntreut worden sein. Laut der ermittelnden Kommissarin habe der spätere Hausverwalter enorme Mängel an der Fassade und fehlende Gelder auf dem Konto der Wohnungseigentümergesellschaft entdeckt.

Der Hauptbeschuldigte bestritt die Tat vehement und stellte klar, dass die Verwaltertätigkeit lediglich aus der Not heraus geboren worden wäre. „Wir haben uns als Immobilienverkäufer gesehen, da aber kein Hausverwalter vorhanden war, sind die Eigentümer auf uns zugekommen und haben uns darum gebeten“, so der 42-Jährige. Die für den Fassadenbau zuständigen Firma habe sich lediglich als Unternehmung zweier Litauer erwiesen. Laut dem Angeklagten seien diese immer wieder auf ihn zugekommen und hätten um Teilzahlungen für den Bau gebeten. Dabei soll die Ehefrau mehrfach Gelder im Auftrag ihres Mannes abgehoben haben, welches an die Litauer ging. „Wir haben neben den Zahlungen der Eigentümer unser privates Geld vorgestreckt, damit der Bau fortgesetzt werden kann“, gab er an.

Tatsächlich konnte der Angeklagte im Laufe der Verhandlung die Zahlungen nur bedingt nachweisen. Sein Anwalt Ulf Biebelheimer ließ wissen, dass man sich eine aufwendige Hauptverhandlung hätte sparen können, da sich die Angeklagten von Beginn an für eine Aufarbeitung offen gezeigt hätten. Über seinen Anwalt räumte der dritte Beschuldigte ein, minderwertige Teile eingebaut zu haben. Allerdings habe er sich daran nicht bereichert. Dagegen bestritt der Hauptangeklagte diesen Vorgang. Bereits am Freitag wird die Verhandlung fortgesetzt.

Autor: Stefan Meister