Gemeinden der Region
Eisingen -  24.01.2019
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Vorkaufsrecht für Eisingen: Gemeinderat beschließt Planungshoheit über Grünflächen

Eisingen. In der ersten Sitzung des Jahres beschloss der Gemeinderat Eisingen ein besonderes Vorkaufsrecht für den Bereich Gässlesgärten. Dies bedeutet: Wenn in diesem Gebiet jemand sein Grundstück veräußert, kann die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen.

Sie kann also in den Kaufvertrag einsteigen – zu demselben Kaufpreis, wie ihn Verkäufer und Käufer vereinbart haben. Wie Bürgermeister Thomas Karst erläutert, wurde bei der jüngsten Erarbeitung des Gemeindeentwicklungskonzepts beim Thema Innenentwicklung auch die künftige Ausrichtung des Gässlesgärten-Bereiches erörtert.

Im Ergebnis soll dieser Grünraum grundsätzlich erhalten bleiben. Die Gässlesgärten sind immer noch das Hausgrün der Anwohner in der eng bebauten Eisinger Ortsmitte. Allerdings, so berichtet Karst weiter, werden immer mehr der über 60 Parzellen – teils aus Altersgründen – nicht mehr gärtnerisch genutzt. Es könne daher erwartet werden, dass Grundstücksverkäufe erfolgen, möglicherweise auch an potenzielle Investoren. Die Gemeinde müsse sich daher die Handlungsfähigkeit für eine gestalterische Weiterentwicklung dieses Gebietes erhalten, das ein identitätsstiftender Ort und die „grüne Mitte“ von Eisingen sei, betonte der Bürgermeister. Gemeinderat Hans-Peter Karst (FWV) sprach sogar von einem Juwel der Eisinger Grünflächen. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, schlug Monja Beck (FWV) vor, aus dem Verwaltungsentwurf der Satzung den Begriff „ergänzende Bebauung an den Gebietsrändern“ zu streichen, was einstimmig gebilligt wurde. Bei der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung sind die in Betracht kommenden Flurstücknummern aufgeführt.

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Autor: Manfred Schott