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Enzkreis -  04.06.2020
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Waffen gehortet: Freundschaftsdienst für Schwager bringt Rentner vor Pforzheimer Gericht

Pforzheim/Enzkreis. Wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz in Tateinheit mit Verstößen gegen das Waffengesetz ist am Donnerstagnachmittag ein 83-jähriger Rentner aus dem westlichen Enzkreis in einer Schöffensitzung des Amtsgerichts Pforzheim zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden.

Die Strafe wird auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Ferner muss der geständige Mann an die Drogenberatung als vom Gericht gewählte soziale Einrichtung 2000 Euro bezahlen. Auch trägt er die Kosten des Verfahrens. Richter Udo Pawlischta ordnete die Tat des 83-Jährigen genauso wie Verteidiger Cornelius Schaffrath als minderschwer ein – im Gegensatz zu Staatsanwalt Christian Lingenfelder. Dieser hatte zuvor ein Strafmaß von einem Jahr und vier Monaten gefordert, ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt.

Rentner von Hausdurchsuchung überrascht

Der Rentner war im Juni 2019 von einer Hausdurchsuchung überrascht worden, bei der die Beamten im ersten Obergeschoss des Hauses im Wohnzimmerschrank auf Plastiktüten mit abenteuerlichem Inhalt stießen. Alles in allem fanden sich in den Behältnissen eine Skorpion-Maschinenpistole, ein Repetiergewehr, zwei halbautomatische Pistolen und insgesamt 773 Schuss diverser Munitionstypen. Doch dafür hatte der Mann eine Erklärung. So um 1995 herum sei sein Schwager verstorben. Vor dem Tod am Krankenbett habe er ihm versprechen müssen, die Waffen an sich zu nehmen und wegzuschließen.

Gesagt, getan: Jahrzehnte lang lagerte das „gruselige Zeug, das er gehasst“ habe, so der Beklagte, zunächst in einem Raum über einer Doppelgarage. Dort habe er es in einem Schrank sicher verwahrt und abgeschlossen, schilderte der Rentner. Da dort oben auch noch andere Dinge gelagert hätten, seien die Waffen dort sicher untergebracht gewesen. So sicher, dass er zwischenzeitlich kaum noch an die leidige Angelegenheit gedacht habe. Doch dann änderte sich grundsätzlich etwas. Nach dem Garagenverkauf kamen die Tüten dann für ein paar Jahre direkt in der Wohnung des Angeklagten. Der zeigte sich nicht nur reuig und geständig: Ihn habe der Schlag getroffen, als er erfahren habe, was alles in den Säcken drin gewesen sei.

Mehr lesen Sie am Freitag, 5. Juni, in der „Pforzheimer Zeitung“ oder im E-Paper auf PZ-news.

Autor: mar