Warum ein Streit unter Juristen den Pforzheimer Brandstifter-Prozess verzögert
Pforzheim/Enzkreis. Überlagert von der Befragung weiterer Polizei-Experten zum Komplex Brandstiftung, die ein 24 Jahre alter syrischer Asylbewerber im Spätjahr 2019 begangen haben soll wird der Beginn des zweiten Verhandlungstags vor der Auswärtigen Großen Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe in Pforzheim von einer strafprozessualen Auseinandersetzung zwischen der Kammer und dem Pforzheimer Rechtsanwalt Andreas Bittighofer.

Dieser hatte ursprünglich beantragt, als Nebenkläger zugelassen zu werden – immerhin stand das Haus in Neuenbürg, in dem er in einer der vier Brandnächte mit seinem Sohn nächtigte, nicht weit entfernt von einem der insgesamt 15 Autos, die der Syrer abgefackelt haben sollte. Gesamtschaden: über eine halbe Million Euro. Der Anwalt hatte argumentiert, nur durch das schnelle Eingreifen der Feuerwehr habe ein Übergreifen der Flammen auf das Haus verhindert werden können. Aus diesem Grund, so Bittighofer, liege es nahe, dass Abdullah K. (Name geändert) mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt habe. Die Kammer unter Vorsitz von Andreas Heidrich sah dies nicht so – und lehnte Bittighofers Antrag ab.


Doch am Freitag vergangener Woche der Paukenschlag aus Karlsruhe: Das Oberlandesgericht gab Bittighofer Recht, ließ seine Beschwerde zu. Vorübergehend durfte er tatsächlich als Nebenkläger (in Zeiten von Corona viel zu vollen) Sitzungssaal auftreten – bis ihn das Gericht erneut in die Schranken wies: Die Kammer stellte auf Antrag von Staatsanwältin Friederike Harfst den letzten der vier Anklagepunkte – eben die Brandstiftung in Neuenbürg – ein.
Die Beweislage sei ungleich dünner als in den Fällen von Maihälden, Remchingen und Ersingen – und falle ohnehin nur marginal ins Gewicht. Damit war Bittighofer als Nebenkläger obsolet – ebenso seine Anträge, den Fall wegen versuchter Tötung an die Schwurgerichtskammer des Landgerichts zu verweisen, ihm als Privatmann einen Anwalt als Beistand zu gewähren und ihm die Möglichkeit zu geben, sich ausführlich einzuarbeiten. Auch die beiden Pflichtverteidiger des Syrers, Bastian Meyer (Pforzheim) und Wolfgang Hirth (Karlsruhe) schlugen sich auf die Seite von Staatsanwaltschaft und Gericht.
Mehr über den Prozess gegen den mutmaßlichen Brandstifter lesen Sie am Dienstag, 18. August, in der „Pforzheimer Zeitung“ oder im E-Paper auf PZ-news.





