Was im Maßregelvollzug wirklich passiert
Was passiert konkret mit Menschen, die statt ins Gefängnis in den psychiatrischen Maßregelvollzug kommen? Ein Blick in eine sonst verborgene Welt.
Auf der gesicherten Behandlungsstation gibt es zwei Türen, die nur von außen aufgehen. Türgriffe im Inneren sucht man in diesen beiden Krisenräumen vergebens. Wer hier kurzfristig untergebracht ist, befindet sich in einem Ausnahmezustand, ist psychisch krank und hat im Zustand der Schuldunfähigkeit eine Straftat begangen.
Diese Menschen kommen nicht ins Gefängnis, sondern in den Maßregelvollzug. Sie leben in einer Welt aus Sicherheitsregeln, Psychotherapie, Medikamenten, Gruppenarbeit, gleichzeitig besteht ihr Alltag aus Arbeits-, Sport- oder Kunsttherapie.
Mehr als 80 Prozent der Patienten leiden an Schizophrenie, bei den übrigen bestehen im Wesentlichen Persönlichkeitsstörungen oder geistige Beeinträchtigungen, wie Roswita Hietel-Weniger erklärt. Sie ist die Ärztliche Direktorin der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie am ZfP Weissenau in der Nähe vom Bodensee - das steht für Zentrum für Psychiatrie. «Die durchschnittliche Verweildauer liegt bei vier Jahren», sagt sie.
Entscheidend für die Entlassung sei nicht die Straftat, sondern die Prognose: «Nur wenn ein Patient nicht mehr gefährlich ist, kann er unter strengen Auflagen entlassen werden.»
Sicherheitsvorkehrungen in der Aufnahme am höchsten
Der Weg durch den Maßregelvollzug führt am Zentrum für Psychiatrie über verschiedene Stufen: Aufnahme, geschlossene Station, offene Station. Die ersten Monate bis zur Hauptverhandlung vor Gericht verbringen die Patienten auf der Aufnahmestation. «Es ist die höchst gesicherte Station. Überall geht es nur durch Schleusen hinein oder hinaus», sagt Marc Stihler, pflegerischer Leiter der Aufnahme.
Das Haus steht im Grünen auf dem weitläufigen Gelände des ZfP-Standorts mitten im Ravensburger Stadtteil Weissenau. Der Zaun ist so gesetzt, dass er kaum auffällt. Ohne Personal aus dem Gebäude herauszukommen, sei praktisch nicht möglich, sagt Stihler, der seit 2012 auf der Station arbeitet.
Die Patienten auf der Aufnahmestation sind vergleichbar zur Untersuchungshaft untergebracht. «Auch hier gibt es Beschränkungsbeschlüsse, analog zur U-Haft. Die Post muss kontrolliert werden, Telefongespräche werden überwacht und müssen genehmigt sein.» Hintergrund des Ganzen sei die Verdunklungsgefahr. Die Gerichtsverhandlung hat es ja noch nicht gegeben.
Pflegepersonal bekommt Deeskalationstraining
Polizeibeamte bringen die Patienten vom Haftrichter in die Klinik. Oft kommen sie bereits kurz nach der Straftat. Zu den Delikten gehört Körperverletzung, Totschlag oder Brandstiftung. «Wir nehmen sie dann in Empfang. Es gibt Doppelzimmer, aber auch Einzelzimmer», so der pflegerische Leiter der Aufnahme. Die Pflegekräfte müssen mit Aggressionen umgehen und werden dafür extra in einem Deeskalationstraining geschult.
Bei akuter Gefährlichkeit kommen die Patienten in einen besonders gesicherten Raum. «Im Aufnahmebereich ist die Sicherheit das Wichtigste. Wir müssen immer schauen, dass alle sicher sind - auch der Patient selbst, weil er in der Psychose oft nicht weiß, was er tut», sagt Stihler.
Alle Zimmer haben große Fenster mit Blick ins Grüne, um die Therapie zu unterstützen. Es gibt einen Innenhof, in den die Patienten eigenständig hinausgehen können - kontrollierte Freiheit auf eng begrenztem Raum.
Die Menschen wirken ruhig und in sich gekehrt. Schon im Aufnahmebereich beginne die Behandlung der Patienten, so Stihler. Frauen, die deutlich in der Unterzahl sind, und Männer leben auf den Stationen zusammen. Sie haben jeweils aber auch Rückzugsorte.
Auf dem Speiseplan steht Krankenhaus-Essen
Die Patienten sollen sich am Alltag beteiligen, Aufgaben übernehmen, soziales Miteinander erlernen, sagt Stihler. Für viele mit Schizophrenie sei das ein erster großer Schritt: «Die Schizophrenie bringt häufig mit sich, dass man andere Menschen meidet.» Die Patienten hätten vorher teils auf der Straße oder zu Hause in der Verwahrlosung gelebt.
Das Ziel sei klar definiert: Behandlung der Erkrankung und Rückführung in die Gesellschaft. Deshalb sei das gemeinsame Essen dreimal am Tag mehr als eine reine Versorgungsleistung. Es sei Übung im Miteinander, im Aushalten der anderen, im Einhalten von Regeln. Auf dem Speiseplan stehe normales Krankenhaus-Essen.
Isolierung bei Ausnahmezustand
Zu Auseinandersetzungen zwischen den Patienten oder mit dem Pflegepersonal komme es hin und wieder, erklärt Klinikdirektorin Hietel-Weniger. Je besser ein Patient medikamentiert sei, desto geringer sei das Risiko dafür. «Wenn die Symptome der Krankheit abgeklungen sind, dann ist die Wahrscheinlichkeit für einen Übergriff minimal», sagt sie. In kritischen Situationen kommen die Patienten zeitlich befristet in Isolierräume.
Auch auf den geschlossenen, weiterführenden Stationen, die nach der Aufnahme folgen, gibt es Krisenräume. Die Zimmer sind zum Schutz der Patienten kameraüberwacht, durch eine Luke kann man hineinschauen. Ansonsten sind auch auf diesen Stationen normale Patientenzimmer und Gemeinschaftsräume zu sehen.
Eine dieser Behandlungsstationen ist in einem anderen Gebäude. Der Unterschied zur Aufnahme: Hier verbringen die Patienten deutlich mehr Zeit. 20 verfügbare Betten und zwei Krisenräume befinden sich hier. Es gibt zwei Balkone, Tischkicker und Dart. Bei positivem Behandlungsverlauf und sogenannter Absprachefähigkeit erfolgt die Verlegung auf eine offen geführte Station.
Pflegerin Milena Herdt, die auf einer dieser offenen Stationen arbeitet, erklärt: «Das Haus hat einen Wohnheim-Charakter.» Es liegt am Rande des ZfP-Geländes, direkt an einer Straße. Auf jedem Stockwerk ist ein Personaldienstzimmer. Die Patienten dürften sich frei bewegen. Auch hier gibt es viele Therapieangebote. Es ist eine Station, die auf das Leben außerhalb der Klinik vorbereitet, vergleichbar mit dem offenen Vollzug.
Gericht ordnet Unterbringung an
Rechtlich geregelt ist das alles vor allem im Paragrafen 63 im Strafgesetzbuch. Die zeitlich unbefristete Unterbringung in einer Psychiatrie wird im Rahmen einer Gerichtsverhandlung angeordnet. Statt einer Anklage gibt es in solchen Prozessen einen Sicherungs-Antrag.
«Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ist die Anordnung der Unterbringung obligatorisch und steht nicht im Ermessen des Gerichts», erklärt ein Sprecher des Justizministeriums. Die Zahl der Unterbringungen schwankt seit Jahren, ist aber insgesamt etwas gestiegen. In Baden-Württemberg wurden 2024 laut Ministerium 190 Menschen neu untergebracht. In Deutschland sind derzeit rund 10.000 Menschen in Dutzenden solcher Einrichtungen bundesweit untergebracht.
«Wer hier lebt, hat sich seine Erkrankung nicht ausgesucht»
«In der Öffentlichkeit wird der Maßregelvollzug oft verzerrt als gefährlicher Ort wahrgenommen», sagt Hietel-Weniger. Übersehen werde dabei, dass die Patienten behandelt würden und damit keine Gefährlichkeit mehr bestehe oder diese erheblich reduziert sei. «Wer hier lebt, hat sich seine Erkrankung nicht ausgesucht. Eine akute Psychose kann jeden treffen – auch Menschen, die vorher gesund waren und mitten im Leben standen.»
Der Maßregelvollzug sei im rechtlichen Sinne keine Strafe. «Die Patienten müssen sich aber mit ihrer Erkrankung und mit der Straftat auseinandersetzen, die erforderliche Behandlung dauerhaft akzeptieren und die Medikamente zuverlässig einnehmen. Dadurch kann die Sicherheit für die Bevölkerung gewährleistet werden.»
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