Wer soll Knöllchen in den Enzkreis-Gemeinden verteilen?
Enzkreis/Niefern-Öschelbronn. Die Parkplätze in der Nieferner Ortsmitte haben Gemeinderat und Rathaus 2017 neu ausgerichtet. Die Geschäfte an der Hauptstraße sollten mehr freie Buchten für Kunden bekommen. Manche Autofahrer hatten ihr Fahrzeug dort stundenlang abgestellt, zudem Plätze bei Schulen und auf Bushaltestellen blockiert. Nach der Genehmigung des Landratsamtes werde „mit einer privaten City-Streife scharf geschossen“, kündigte Bürgermeisterin Birgit Förster damals an. Doch daraus wurde nichts.

Die Streife wurde nicht eingeführt. Der Enzkreis habe die Zusammenarbeit von Streife und Rathaus bei der Ahndung von Parksünden als äußerst kritisch angesehen, so Ordnungsamtsleiter Pascal Nouvel.
Zu unrecht, sagt der Landtagsabgeordnete Erik Schweickert (FDP) aus Niefern. Die Landesregierung habe ihm bescheinigt, dass die kommunalen Behörden wie in seiner Heimatgemeinde „für einfache technische Hilfsarbeiten“ Dienste beauftragen dürften. Das hätten Innen- sowie Verkehrsministerium in der Antwort auf seine Anfrage mitgeteilt, so Schweickert. Wie es nun weitergeht, ist offen. Die Gemeinde habe die City-Streife auf Eis gelegt, sagt Nouvel. Laut Landesregierung sind neben Niefern-Öschelbronn auch Friolzheim, Ispringen und Neuenbürg betroffen. Zahlreiche Kommunen im Enzkreis haben statt der privaten Kontrolle der Parkplätze Gemeindevollzugsbedienstete eingestellt.
Das Verkehrsministerium hat keine Bedenken gegen solche Streifen, wie sie in Niefern vorgesehen sind. Die Kommunen müssten aber „den hoheitlichen Kernbereich wahren“. Konkret: Private Firmen dürfen einen Verstoß eines Autofahrers feststellen und der Kommunalverwaltung melden. Aber nur Behörden oder Polizeidienststellen entscheiden, ob und wie sie Ordnungswidrigkeiten ahnden, heißt es im Schreiben des Landes an den FDP-Abgeordneten.
„Wir haben Niefern nicht untersagt, die City-Streife einzuführen“, sagt Oliver Müller als Leiter des Straßenverkehrs- und Ordnungsamtes des Enzkreises. Allerdings habe das Landratsamt Zweifel deutlich gemacht. „Wenn solche Streifen systematisch Verstöße aufschreiben, wird das hoheitliche Grundprinzip verletzt“, sagt Müller.