Windpark „Kälbling“ in der Warteschleife: Warum liegt das Verfahren auf Eis?
Bad Wildbad. Das Verfahren für den geplanten Windpark „Kälbling“ bei Calmbach hätte das Energieunternehmen EnBW gerne längst abgeschlossen gesehen. Als „entscheidungsreif“ bezeichnete es eine Sprecherin Anfang Juni gegenüber der PZ.
Mit einer Genehmigung hatte man damals Mitte Juli gerechnet. Nun hat sich das Ganze verschoben. So richtig weiter kann es in dem Verfahren erst am 25. Oktober gehen. Grund dafür sind zwei Gerichtsurteile. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Warum zieht sich das Verfahren in die Länge?
Das Verfahren hat sich schlichtweg verändert: Dabei geht es um die sogenannte Waldumwandlungsgenehmigung. Bis Anfang 2019 sei diese noch gesondert erteilt worden, teilt Heike Spannagel vom Regierungspräsidium (RP) Freiburg mit. Das Verwaltungsgericht Freiburg habe im Frühjahr jedoch beschlossen, dass die Waldumwandlungsgenehmigung fortan Teil des Hauptgenehmigungsverfahrens sein muss. „Das Land hat gegen diese Entscheidungen Rechtsmittel eingelegt“, so Spannagel weiter. „Bis zu einer abschließenden Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim wird für anstehende oder bereits laufende Genehmigungsverfahren die Genehmigungspraxis an die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Freiburg angepasst.“
Zudem sei aus Sicht des Naturschutzes ein Gutachten noch nicht vollständig, so dass die naturschutzrechtliche Stellungnahme ebenfalls noch aussteht, teilt das für die Genehmigung zuständige Landratsamt in Calw mit.
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