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Engelsbrand -  05.11.2025
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Leinenpflicht im Enzkreis: Wo Hunde an die Leine müssen – und wo sie frei laufen dürfen

Engelsbrand/ Dobel/Knittlingen/Straubenhardt. „Jeder Hund hat einmal einen schlechten Tag, deswegen ist es wichtig, eine allgemeine Leinenpflicht einzuführen“, sagt eine Engelsbranderin im Gespräch mit PZ-news. Es ist einer von vielen Gründen, die sie aufführt. Zentral geregelt wird in Baden-Württemberg nur der Umgang mit Kampfhunden, bei allen weiteren Rassen entscheiden die Kommunen.

Unübersichtliches Gebiet und Wildtiere: Nicht jeder Hund bleibt im Wald so auf sein Herrchen fixiert wie dieser Jack Russel Terrier im Bild. alexei_tm-stock.adobe.com
Unübersichtliches Gebiet und Wildtiere: Nicht jeder Hund bleibt im Wald so auf sein Herrchen fixiert wie dieser Jack Russel Terrier im Bild. alexei_tm-stock.adobe.com Foto: alexei_tm - stock.adobe.com

Dass die Regelung ziemlich unterschiedlich aussehen kann, beweisen Beispiele aus dem Enzkreis und dem Kreis Calw.

Begrenzte Freiheiten

Wo darf ich meinen Hund frei laufenlassen? Wann muss er an der Leine gehen? Als Hundehalter kann man schon mal den Überblick verlieren. Wie Pressesprecherin Sabine Burkhard vom Landratsamt Enzkreis sagt, gibt es bei ihnen keine Listung einzusehen, die Regelungen aller Enzkreis-Kommunen umfasst. „Sie müssten in den jeweiligen Kommunen einzeln nachfragen“, wie sie sagt.

Soweit die Theorie. Allein bei 28 Städten und Gemeinden des Enzkreises eine Mammutaufgabe. Diese Recherche können sich Besitzer sogenannter Kampfhunde sparen. American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier sowie deren Kreuzungen wird in Baden-Württemberg nachgesagt besonders aggressiv und gefährlich zu sein. Ihnen kommen deshalb deutlich weniger Freiheiten zu, wie aus der Kampfhundeverordnung hervorgeht. Alle Tiere, die älter als sechs Monate sind, müssen nicht nur immer an der Leine geführt werden, sondern auch einen Maulkorb tragen. Ausnahme: Wer der Polizei innerhalb einer Prüfung beweist, dass sein Hund diese Eigenschaften nicht besitzt. Umgekehrt gilt für alle weiteren Hunderassen, besonders aber in neun Fällen, dass diese bei Aggressivität solche Maßnahmen auferlegt bekommen können.

Die allgemeine Leinenpflicht ausweiten, darum ist eine Engelsbranderin bereits länger bemüht.

Sie ist selbst Hundebesitzerin, aber findet: „Es muss mehr Rücksicht aufeinander genommen werden“.

Neben banalen Gründen wie Angst vor den Vierbeinern ist der Schutz von Flora und Fauna ein wichtiger Punkt. „Manche Leute lassen ihre Hunde überall hinmachen. Zum größten Teil trifft es Futterweiden“, so die Frau, die anonym bleiben möchte. Ob jeder Hund so gut hört, wie es das Herrchen empfindet, bezweifelt sie. Und selbst wenn, könnte jeder Vierbeiner auch einmal einen schlechten Tag haben.

Besonders problematisch sieht sie außerorts den Wald. Abweichende Anforderungen warten. Es sei Wild unterwegs und das Gebiet deutlich unübersichtlicher. In der Gemeinderatssitzung vom April hat sie diese Gedanken mit der Verwaltung geteilt. Von herumstromerten Hunden, war die Rede. Werden strengere Maßnahmen in Engelsbrand folgen? Nein, betont Julia Hasse-brauk vom örtlichen Ordnungsamt. Sie habe mit dem Förster gesprochen. Ihnen seien keine Vorfälle bekannt. Davon würden sie weitere Schritte abhängig machen.

Wo gilt mehr als der Standard?

Bislang hat die Gemeinde Engelsbrand wie viele Kommunen im Umkreis auch die „Standardregelung“ innerorts gelten, so Hassebrauk. Hunde dürfen niemanden gefährden. In „Grün- und Erholungsanlagen“ sei es untersagt, diese frei umherlaufen zu lassen. Ausnahme: „Solche, die von Blinden oder Sehbehinderten mitgeführt werden“. Auf Kinderspielplätzen und Liegewiesen seien die Vierbeiner ganz verboten.

Ähnlich verhält es sich derzeit in Dobel, wo gemäß der Sachbearbeiterin Tina Nonnenmann unter anderem der Kurpark für Hunde tabu sei. Grundsätzlich gelte in zugelassenen Bereichen: Vierbeiner ohne Leine müssten abrufbar sein. Die Polizeiverordnung von 1989 werde aber aktuell angepasst.

Auch in Knittlingen denkt man über Veränderungen nach. Grund sind laut Omar Chouman vom örtlichen Ordnungsamt die Hinweise auf teilweise Nichteinhaltung. Geregelt sei bislang innerorts Leinenpflicht und außerorts nur bei Nicht-Horchens. In Straubenhardt wird dieser Grundsatz erweitert. Laut Verordnung sind zudem „im gesamten Südbereich bis zum Waldrand zwischen Schützenstraße in Schwann und der Straße Am Sportplatz in Conweiler, Hunde an der Leine zu führen“.