Besorgte Fragen zu Windkraft-Regelungen: Bürgerinitiativen fürchten um wichtige Hürden
Enzkreis/Kreis Calw/Stuttgart. Der Windenergieerlass für Baden-Württemberg läuft im Mai aus. Bürgerinitiativen fürchten deshalb um wichtige Hürden für die Planung von Windrädern. Das Landesumweltministerium widerspricht: Die derzeitige Rechtslage gelte auch weiterhin. Der jeweils neueste Stand werde auf einer Online-Plattform festgehalten.
Bevor eine Windkraft-Anlage gebaut wird, werden die rechtlichen Vorgaben, beispielsweise für den Schutz von Menschen, die in der Nähe wohnen, für Arten- oder Umweltschutz, in aufwendigen Verfahren geprüft. Grundlage sind dabei Bestimmungen im Bundesimmissionsschutzgesetz. Und genau das gelte nach wie vor, auch wenn der Windenergieerlass Baden-Württembergs aus dem Jahr 2012 im Frühjahr auslaufe, sagt Frank Lorho, stellvertretender Pressesprecher des Landesumweltministeriums. Der Landesverband baden-württembergischer Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen in Natur- und Kulturlandschaften dagegen hat die Sorge, dass das Ende des Erlasses die bisherigen Regeln beispielsweise zum Mindestabstand von Windrädern zur Wohnbebauung oder zu den Windstärken-Voraussetzungen für ernsthafte Planungen aufgeweicht werden könnten. Die Sorge äußert der Landesverband mit dem Neusatzer Ingo Zerrer an der Spitze, der sich auch stark in der BI Gegenwind Straubenhardt engagiert, in einem Brief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann.
Dass das Land den bisherigen Erlass, der die Interpretation von gesetzlichen Regelungen für Behörden vornimmt, durch ein „Themenportal Windenergie“ ersetzt, das unter www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de zu finden ist, ist den Kritikern zu schwammig.
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