Heimsheim
Enzkreis -  06.08.2020
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Das bedeutet das größere Wolfsfördergebiet für Pforzheim und den Enzkreis

Enzkreis. Nachdem die PZ erst jüngst über die neuen technischen Voraussetzungen für eine hundertprozentige Förderung bei Präventionsmaßnahmen zum Wolfsschutz berichtet hatte, wird durch das baden-württembergische Umweltministerium nun auch konkretisiert, wie groß das Fördergebiet wird. Für den Enzkreis bedeutet dies, dass neben Straubenhardt, Engelsbrand und Neuenbürg nun auch Birkenfeld, Friolzheim, Keltern, Neuhausen, Niefern-Öschelbronn, Tiefenbronn und Wimsheim enthalten sind. Hinzu kommt ferner der Stadtkreis Pforzheim.

Die Redaktion ließ sich vom Wildtierbeauftragten des Enzkreises, Bernhard Brenneis, den Sachverhalt erläutern.

Hätte das Gebiet nicht noch größer ausfallen können?

Man könne natürlich immer mehr fordern, so Brenneis. Aber die Vorgehensweise des Umweltministeriums ziele in die richtige Richtung. Irgendwann, wenn der Wolf sich verbreitet und es an mehreren Stellen im Land zur Rudelbildung gekommen sei, werde vielleicht ganz Baden-Württemberg ein Fördergebiet.

Was ist an den Präventionsmaßnahmen so wichtig?

Nur, wer sich an den Kriterienkatalog halte, so Brenneis, könne mit einer Erstattung rechnen. Und die Zäune unter Strom hätten auch eine erzieherische Wirkung auf den Wolf. Wer mal richtig eins gewischt bekommen habe, nehme das in seinen Jagderfahrungsschatz mit auf.

Wie war der Weg vom Fördergebiet Nordschwarzwald 2018 zum Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald 2020?

Das Umweltministerium habe als Kriterium für die Ausweisung einer Förderkulisse den Nachweis eines territorialen Wolfes, des residenten Einzelwolfs, zur Grundlage gemacht, so Brenneis. Ein Wolf gilt gemäß bundesweiten Monitoring-Standards als resident, wenn er mindestens sechs Monate in einem Gebiet lebt. Ergänzend hierzu stimmt das Umweltministerium derzeit mit den Verbänden, die bei der Erstellung des Managementplans Wolf mitwirken, weitere Kriterien ab. Hiernach sollen beispielsweise regelmäßige Wolfsnachweise innerhalb eines Gebietes über einen definierten Zeitraum eine Rolle spielen, auch wenn diese nicht demselben Individuum zugeordnet werden können.

Wie sieht das in der erweiterten Region aus?

Nachdem, so Brenneis, im Frühjahr 2018 der Wolfsrüde GW 852m im Nordschwarzwald als territoriales Tier bestätigt wurde, hatte das Umweltministerium dort ein Fördergebiet Wolfsprävention ausgewiesen. Innerhalb dieser Förderkulisse übernahm das Land 90 Prozent der Nettokosten, die Schaf-, Ziegen- und Gehegewildhaltenden bei der Anschaffung von Materialien für wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen entstehen. Die Förderung erfolgt über die Landschaftspflegerichtlinie. Mit dem neuen Förderschreiben vom 2. Juli 2020 werden innerhalb eines Fördergebiets Wolfsprävention die Förderung auf 100 Prozent der Materialkosten erhöht und auch die Erstellungskosten anteilig übernommen.

Es hat sich also durch den zweiten, ständigen Wolf im Südschwarzwald etwas geändert?

In der Tat. Nachdem der zweite Wolfsrüde GW 1129m im Land als territoriales Tier bestätigt wurde, hat das Umweltministerium das umfassende Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald ausgewiesen, das sich grundsätzlich am Naturraum Schwarzwald orientiert. In den neu hinzugekommenen Teilen des Fördergebietes gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr. Nach Ablauf ist die Umsetzung eines wolfsabweisenden Grundschutzes bei den Nutztierarten Schafe, Ziegen und landwirtschaftlich gehaltenes Gehegewild Voraussetzung für eine Ausgleichszahlung im Schadensfall.

Autor: Peter Marx