Mordfall an Ex-Kollegen im Enzkreis: Verurteilter legt Revision ein
Enzkreis/Karlsruhe. Über seine Anwälte hat der wegen Mordes an seinem Ex-Kollegen verurteilte 43-Jährige aus dem Enzkreis Revision am Bundesgerichtshof (BGH) einlegen lassen. Das höchste deutsche Strafgericht muss nun das Urteil der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Karlsruhe auf mögliche Rechtsfehler überprüfen.

Der BGH kann die Revision abweisen (dann ist das Urteil zu lebenslanger Haft rechtskräftig) oder den Fall von einer anderen Kammer vollkommen neu aufrollen lassen. Das Gericht hatte im Oktober den 43-Jährigen für schuldig befunden, seinen ehemaligen Geschäftspartner und späteren Kollegen auf einem Parkplatz bei Großglattbach erschlagen zu haben. Die Verteidigung geht davon aus, ihr Mandant habe die Tat im Affekt begangen.