Wie mit Blaulicht durch die Luft - Diese Sonderregelungen gelten für Polizeihubschrauber
Enzkreis/Stuttgart. Nach der Vermisstensuche per Helikopter bei Göbrichen vom späten Sonntagabend hat die PZ noch einmal nach den Rahmenbedingungen solcher Einsatzflüge gefragt. Ein Polizist vergleicht die Regeln mit denen für Streifenwagenbesatzungen.
Am Himmel ist es im Grunde nicht wesentlich anders als auf der Straße: Wenn die Polizei schnell zum Einsatz muss, kann sie Ausnahmeregelungen nutzen. Der Streifenwagen schaltet dann Blaulicht und Sirene ein. Und auch die Besatzung eines Polizeihubschraubers hat mehr Möglichkeiten als ein anderer Helikopterpilot. So beschreibt es Jens Czechtizky, Sprecher des Polizeipräsidiums Einsatz in Göppingen. Bei diesem Präsidium fordern andere Polizeidienststellen Helikopter an, wenn sie Unterstützung aus der Luft brauchen wie zuletzt bei einer Personensuche in Göbrichen. Sitz der Hubschrauberstaffel ist übrigens der Flughafen Stuttgart.
Sonderregelungen für Polizeieinsätze gebe es genauso wie beispielsweise für Flüge bei medizinischen Notfällen, die in der Fachsprache auf Englisch Human-Emergency-Medical-100Service oder HEMS-Flüge genannt werden, sagt Sonja Hettich, Sprecherin des zuständigen Regierungspräsidiums Stuttgart. Aber auch sonst muss man viele Flüge nicht bei der Behörde anmelden. „In der Bundesrepublik Deutschland ist die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge grundsätzlich frei“, so Sonja Hettich. Allerdings regle beispielsweise das Luftverkehrsgesetz, wie genau das dann abzulaufen hat.
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