Heimsheim
Enzkreis -  18.03.2021
Artikel teilen: Facebook Twitter Whatsapp

Zwei Jahre Bewährung für sexuellen Missbrauch der Stieftochter

Pforzheim/Dietlingen. Das Schöffengericht sprach am Donnerstag am Pforzheimer Amtsgericht einen 49-jährigen Mann wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen schuldig. Der Angeklagte wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt.

16 Tage. So lange hatte die Pforzheimer Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Oliver Weik zwischen dem Prozessauftakt am 3. März in Dietlingen und dem Urteilsspruch am Pforzheimer Amtsgericht Zeit, um die zum Teil sehr diffusen Ergebnisse aus dem ersten Prozesstag zu ordnen und eine „angemessene Urteilsfindung“ sicherzustellen, so Richter Weik. Dass der gebürtige Sachsen-Anhalter schuldig im Sinne der Anklage ist, war schon nach einem Geständnis der äußeren Tatumstände bei ersten polizeilichen Vernehmungen klar. Inwiefern jedoch innerhalb der Anklage zu differenzieren sei und welche Beweggründe zu dem sexuellen Verhältnis mit der eigenen Stieftochter führten, musste die Strafkammer mühsam herausarbeiten.

Die Widersprüche, welche sich vor allem um die Häufigkeit des Geschlechtsverkehrs mit der zum Tatzeitpunkt 16-Jährigen, wie auch der Frage drehten, auf wessen Initiative das etwa ein Jahr andauernde Verhältnis des Angeklagten mit der Geschädigten begann, konnte laut Weik nicht vollständig aufgeklärt werden. Sie seien aber auch, so Weik weiter, keine weiteren Hürden, um ein für alle Seiten gerechtes Urteil zu sprechen.

Mehr lesen Sie am Freitag, 19. März, in der „Pforzheimer Zeitung“ oder im E-Paper auf PZ-news.

Autor: Leon Koss