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Ispringen -  27.11.2020
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Ispringen beschließt digitale Sitzungen mit einer hauchdünnen Mehrheit

Ispringen. Unter strengen Voraussetzungen sollen angesichts der Corona-Pandemie künftig Gemeinderatssitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder möglich sein. Einen mehrheitlichen Beschluss zur Einfügung eines entsprechenden Paragrafen in der Hauptsatzung der Gemeinde fasste der Gemeinderat.

Mit Beginn der Corona-Pandemie war die Entscheidungsfindung in der Kommunalpolitik schwierig geworden, da die Gremien nicht mehr tagen konnten. Die baden-württembergische Gemeindeordnung (GO) schreibt aber Präsenzsitzung vor. Für die Gemeinderäte besteht die Pflicht, an den Sitzungen persönlich teilzunehmen.

Zunächst behalf man sich in Zeiten des Lockdowns mit dem Instrument der Eilentscheidung des Bürgermeisters. Zudem waren bei sogenannten „Gegenständen einfacher Art“ Entscheidungen im Rahmen der Offenlegung sowie im schriftlichen oder elektronischen Verfahren möglich. Von diesen Möglichkeiten hatte die Ispringer Verwaltung auch Gebrauch gemacht.

Wie Bürgermeister Thomas Zeilmeier jetzt im Rat berichtete, wurde der Gemeindeordnung jetzt ein Paragraf 37a hinzugefügt. Danach kann die Gemeinde in ihrer Hauptsatzung regeln, dass notwendige Sitzungen auch ohne persönliche Anwesenheit durchgeführt werden können.

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Autor: Manfred Schott