33-Jähriger entblößt sich vor Bäckerei in Königsbach-Stein: Erneut Bewährungsstrafe
Königsbach-Stein. Als der 33-Jährige am 23. November 2025 vor einer Bäckerei im Enzkreis blank gezogen und eindeutige Handbewegungen dazu gemacht hat, war es nicht das erste Mal, dass er exhibitionistischen Neigungen gefrönt hat. Das Urteil des Amtsgerichts Pforzheim hat für den Bewährungsbrecher aber kaum negative Folgen.
Delikte im Vorstrafenregister
Uncool, extrem unsicher, etwas stotterig und mit 33 Jahren noch jungfräulich – der schlaksige Typ auf der Anklagebank bediente in mancher Hinsicht das Klischee eines sexuell frustrierten Exhibitionisten, der sich an den schockierten Blicken seines unfreiwilligen Publikums ergötzt. Zwei Sexualdelikte finden sich bereits im Vorstrafenregister des Mannes. Im November 2025 stand er noch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern unter Bewährung. Das hat ihn allerdings nicht daran gehindert, vor dem Schaufenster einer Bäckerei seine Hose herunterzulassen und mit Hand und Mund obszöne Gesten in Richtung einer 17-jährigen Angestellten zu machen. Diese war von dem Anblick dermaßen bedient, dass sie während ihrer Aussage bei der Polizei in Tränen ausbrach und Strafanzeige stellte, wie Staatsanwältin Annelena Weidner beim Verlesen der Anklageschrift ausführte.
Der Angeklagte versteckte sich nicht hinter Ausreden, obwohl er aufgrund seiner psychischen Erkrankungen vielleicht sogar die eine oder andere hätte anbringen können. Stattdessen räumte er seine Tat über seine Verteidigerin Susanne Burkhardt ohne Wenn und Aber ein und ersparte seinem Opfer damit eine Zeugenaussage und ein erneutes Durchleben der Situation.
Auch gegenüber dem Sachverständigen hielt er mit seinem Unrecht nicht hinter dem Berg und erklärte diesem, dass die Aktion zwar spontan gewesen sei, ihm aber schon in diesem Moment bewusst gewesen sei, dass sein Handeln nicht gesetzeskonform und falsch gewesen sei. Insofern verneinte der Gutachter ganz klar die Frage nach einer möglichen Schuldunfähigkeit oder einer verminderten Schuldfähigkeit aufgrund der psychischen Erkrankungen.
Das Päckchen, das der 33-Jährige seit seiner Jugend mitschleppt, ist kein ganz kleines, wie der psychiatrische Gutachter diagnostizierte. Durch Epilepsie und starke Medikamente habe sich die Entwicklung des 33-Jährigen stark verzögert. „Für die Hauptschule hat es noch gereicht, für mehr nicht“ – auch die beiden abgebrochenen Berufsausbildungen passen ins Bild. Neben Depressionen leidet der Angeklagte an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung, bei der insbesondere die Abhängigkeit vom Elternhaus sowie die extreme Unsicherheit auffallen. Auch habe der Angeklagte überhaupt keine sexuellen Erfahrungen.
Gleichzeitig bescheinigte der Sachverständige dem Angeklagten, mit dem Umzug in eine Wohngruppe für psychisch kranke Menschen vor einem Jahr auf einem guten Weg zu sein. Hier strebe er eine Ausbildung zum Gärtner an. Er empfahl, die eher arbeitstherapeutisch angelegten Maßnahmen um eine Psychotherapie zu ergänzen, um die Entwicklung des Angeklagten zu fördern.
Freiheitsstrafe zur Bewährung
Richterin Pauline Bublies folgte den übereinstimmenden Anträgen von Staatsanwältin Annelena Weidner und Verteidigerin Susanne Burkhardt sowie den Empfehlungen des Sachverständigen. Sie verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, setzte deren Vollstreckung aber für drei Jahre zur Bewährung aus. Der Angeklagte muss 500 Euro an den Verein Lilith zahlen und eine deliktorientierte Psychotherapie bei der forensischen Ambulanz Baden-Baden absolvieren.
