Besitz von Kinderpornografie: Drogen- und Pornosüchtiger bekommt Bewährung in Maulbronn
Maulbronn. So leicht sich ein 29-Jähriger mit dem Verweis auf Drogenmissbrauch und Pornosucht tat, so schwer tat er sich damit, den Besitz von Kinderpornografie einzuräumen. Er bezichtigte lieber WG-Kumpels der Taten, bevor er angesichts der Beweislast am Amtsgericht Maulbronn doch ein halbherziges Geständnis ablegte.

Zwischen Dezember 2022 und September 2024 soll der Angeklagte viermal, jeweils von einem anderen Handy jugendpornografische Videos mit selbsterklärenden Titeln, von denen „Sexy-Teen-Latina“ die weitaus harmloseste Umschreibung war, von verschiedenen Porno-Plattformen gestreamt haben.
Noch schlimmer als der Vorwurf des Abrufens jugendpornografischer Inhalte wog die Anklage wegen des Besitzes von Kinderpornografie, wie Staatsanwalt Andreas Steiner betonte. Auf dem PC, der bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten im östlichen Enzkreis beschlagnahmt wurde, waren drei Dateien der übelsten Art sichergestellt worden, auf einer war zu sehen, wie ein Junge von einem Mann vergewaltigt wurde.
Der Angeklagte versuchte sich an einer Erklärung: Durch seinen Drogenmissbrauch sei er pornosüchtig geworden. „Ich habe mir auch extreme Sachen angesehen, aber Videos von Jugendlichen und Kindern gehörten nicht dazu“, beteuerte er. Er könne sich nicht erklären, wie die Dateien auf seinen PC gekommen seien. Er sei zeitweise in Wohngemeinschaften untergekommen, nachdem seine Eltern ihn aus der Wohnung im östlichen Enzkreis geworfen hätten. Da habe der PC im Wohnzimmer gestanden und sei für alle zugänglich gewesen, brachte er unausgesprochen seine Mitbewohner als mögliche Täter ins Spiel.
Angeblich pflegte der 29-Jährige einen sehr laxen Umgang mit den zahlreichen Smartphones, die er benutzte. „Ich weiß gar nicht, welches der Handys mir gehörte, welches funktioniert hat und welches nicht. Ich habe die Geräte sicher mal nachts unbeaufsichtigt im WG-Wohnzimmer liegenlassen“, erklärte der Angeklagte, der das Gymnasium in der elften Klasse mit Realschulabschluss abgebrochen hat. Eine kaufmännische Lehre hat er abgeschlossen. Für das kommende Jahr peilt er ein Studium an.
Nach einem Gespräch mit seinem Verteidiger Uwe Oehler bequemte der Angeklagte sich doch zu einem – wenn auch halbgaren – Geständnis und ließ über seinen Anwalt einräumen: „Mein Mandant kann es nicht ausschließen, die Dateien auf seinen PC geladen zu haben.“ Bedeckt hielt er sich bei den Streaming-Dateien, deren Inhalte zum Nachweis nicht mehr abgerufen werden können. Der Jugendpornografie-Vorwurf wurde schließlich eingestellt, da er sich kaum strafverschärfend ausgewirkt hätte.
Ein hohes Maß an Einsicht zeigte der Angeklagte immerhin in Bezug auf seine Drogensucht als Auslöser für seine Pornosucht. „Ich habe eine Therapie gemacht. Ich nehme derzeit keine Drogen, aber sehe mich als rückfallgefährdet.“
Eine Einsicht, die der ausschlaggebende Grund dafür sein dürfte, dass Richter Florian Henke dem Angeklagten die Zukunft nicht verbauen will und ihm trotz vorheriger Haftstrafe eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt zur Bewährung von drei Jahren, zubilligte. Außerdem muss er 500 Euro an die Beratungsstelle Lilith zahlen sowie an vier Terminen der Drogenberatung teilnehmen.