Mönsheim
Enzkreis -  01.07.2020
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Eimer oder Kanister? Wasserentnahme aus Brunnen ist in Mönsheim ganz genau geregelt

Mönsheim. Das Problem haben einige Gemeinden mit ihren Brunnen: So mancher Zeitgenossen zapft das Wasser in großem Stil ab – da nützen auch die üblichen Hinweise nichts, dass das verboten ist. In Mönsheim hat der Gemeinderat deshalb nun den Text der Polizeiverordnung geändert. Ziel: Den Bürgern unmissverständlich klar zu machen, was geht – und was nicht.

„Im Prinzip gilt aber generell, dass man aus öffentlichen Gewässern nur haushaltsübliche Mengen entnehmen darf“, betont Bürgermeister Thomas Fritsch. Die Neufassung präzisiere diese Vorschriften lediglich. So steht dort nun schwarz auf weiß, dass nur „eine zügige Entnahme von geringen Wassermengen“ erlaubt sei. Und zwar in tragbaren Behältern wie Gießkannen, Eimern oder Kleinkanistern. Dagegen ist das Befüllen großer Behältnisse mit Hilfe von Schläuchen oder Pumpen verboten. 

Bürgermeister Fritsch erinnert sich, dass es besonders in den heißen Sommern der letzten Jahre öfter mal Probleme gab. Da sei zum Beispiel jemand beim Brunnen in der Pforzheimer Straße vorgefahren und habe seinen 1000-Liter-Tornister per Pumpe befüllt. Der Bürgermeister, der von Anwohnern informiert worden war, wollte den Mann in die Schranken weisen. „Aber die Einsicht war nicht groß“, so Fritsch.

Autor: sab