Mühlacker
Mühlacker -  03.03.2026
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Windkraft in Nußdorf: Anwohner der Wohnsiedlung Sonnenberg wollen klagen

Mühlacker. Eberdingen/ Mühlacker/Wiernsheim. Der Abstandskonflikt zwischen der geplanten Windvorrangfläche WE11 und dem Wohngebiet Sonnenberg bei Nußdorf geht in die nächste Runde. Während der Planungsausschuss des Regionalverbands Nordschwarzwald nach wie vor darauf pocht, dass das Gebiet laut Flächennutzungsplan als „Wochenendsiedlung“ zu betrachten ist, und daher ein Vorsorgeabstand zu den beiden dort geplanten Windrädern von nur 500 Meter ausreicht, sehen das die Gemeinde Eberdingen und auch die Anwohner auf dem Sonnenberg völlig anders.

Die Anwohnerinnen der Siedlung Sonnenberg, Gisela Borrmann (links) und Carmen Borrmann (rechts), zeigen zusammen mit Carsten Buck-Tschonitsch (Zweiter von links) und Patrick Leicht von der BI „Vernunftenergie auf der Platte“ auf einem Balkon die gegenüberliegende Anhöhe, auf der zwei Windräder gebaut werden sollen.
Die Anwohnerinnen der Siedlung Sonnenberg, Gisela Borrmann (links) und Carmen Borrmann (rechts), zeigen zusammen mit Carsten Buck-Tschonitsch (Zweiter von links) und Patrick Leicht von der BI „Vernunftenergie auf der Platte“ auf einem Balkon die gegenüberliegende Anhöhe, auf der zwei Windräder gebaut werden sollen. Foto: Peter Hepfer

Sollte sich die Haltung des Regionalverbands nicht ändern, seien Klagen unausweichlich, äußern sich die Anwohner gegenüber der PZ.

Stellungnahme an Verband

Auch Bürgermeister Carsten Willing hat in einer Stellungnahme an den Regionalverband deutlich gemacht, dass die Kommune das Wohngebiet Sonnenberg als „einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ gemäß Paragraf 34 des Bundesbaugesetzes (BBauG) sieht. Außerdem gibt Willing zu bedenken, dass im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans die Vorschriften des Landesplanungsgesetzes Baden-Württemberg maßgeblich seien. Zitat. „Auf der Ebene der Regionalplanung (sind) insbesondere die Flächennutzungspläne und die Ergebnisse der von den Gemeinden beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planungen zu berücksichtigen.“ Und dem verschließe sich der Regionalverband, lautet der Vorwurf mit Verweis auf eine Abrundungssatzung, die in Eberdingen bereits 1980 verabschiedet wurde. Rückendeckung erhält die Gemeinde in diesem Punkt auch aus der Nachbarkommune Wiernsheim und durch eine Stellungnahme des Landratsamts Ludwigsburg, die ein „höherrangiges“ Recht der Kommune Eberdingen zuschreibt (die PZ berichtete).

Dementsprechend laufen nun auch die Anwohner im Sonnenberg Sturm und fordern vom Regionalverband einen Abstand zu den geplanten Windrädern von 850 Metern. Der Flächennutzungsplan sei fehlerhaft argumentieren die Betroffenen. „Der alte Flächennutzungsplan stammt vom 2. Juli 1980, die Abrundungssatzung der Gemeinde Eberdingen ist aber erst im Herbst 1980 rechtswirksam geworden“, erläutert Anwohnerin und Rechtsanwältin (Syndikus) Carmen Borrmann. In die Fortschreibung des FNP von 2010 sei das aber nicht eingepflegt worden. „Somit ist der Flächennutzungsplan falsch und müsste von der Verwaltungsgemeinschaft Vaihingen/Enz, Oberriexingen, Sersheim und Eberdingen berichtigt werden“, sagt Carmen Borrmann. Im Ergebnis stütze der Regionalverband Nordschwarzwald seine Argumentation daher auf eine unwahre Tatsachengrundlage, betont sie.

Das Gebiet Sonnenberg umfasst aktuell 16 Wohnhäuser und rund 30 Anwohner. „Man sieht auf jedem Luftbild, dass das hier keine Wochenendhäuser sind“, sagt Thomas Treiber, der seit 25 Jahren im Gebiet Sonnenberg wohnt. Zudem macht der Landschaftsarchitekt geltend, dass sich hier das größte Rotmilan-Brutgebiet in Deutschland befinde.

Neben der schwierigen Zuwegung für den Windräderbau auf der gegenüberliegenden Anhöhe verweist Carmen Borrmann auch auf ein Schallproblem mit Inversionseffekt, dass sich durch den Einschnitt des Kreuzbachtals zwischen beiden Anhöhen ergebe. „Als Kinder haben wir hier früher jeden geschlagenen Ball vom nahegelegenen Tennisplatz gehört“, erzählt sie. Deshalb sei das in Auftrag gegebene Schallgutachten des Regionalverbands für diese Topographie völlig ungeeignet. „Wir sind von allen Seiten mit Echoschall umgeben. Wie soll das erst werden, wenn hier in 500 Metern Entfernung Windräder stehen?“, skizziert die Rechtsanwältin.

Klage bei Gericht steht bevor

Ihre Mutter Gisela Borrmann, Direktorin des Amtsgerichts Besigheim, pflichtet ihr bei. „Ich bin eigentlich nicht besorgt, weil wir im Zweifel klagen und spätestens der Verwaltungsgerichtshof Mannheim diese rechtswidrige Vorgehensweise entlarven wird“, ist sich die Richterin sicher. Als „bösgläubig“ bezeichne man im Juristendeutsch das Verhalten des Regionalverbands, sagt sie. „Dort weiß man ganz genau um die falschen Voraussetzungen, treibt aber die Planungen trotzdem voran.“