Straubenhardt
Straubenhardt -  26.11.2018
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Geldstrafe nach tödlichem Unfall in Langenalb

Straubenhardt/Pforzheim. Von einem besonders tragischen Unfall sprach Richter Patrick Stemler am Montag bei der Urteilsverkündung vor dem Amtsgericht Pforzheim. Angeklagt war ein 49-jähriger Mann wegen fahrlässiger Tötung. Der Angeklagte war am 15. März 2017 auf der Marxzeller Straße in Langenalb in Richtung Conweiler gefahren und hatte gegen 19 Uhr auf Höhe der alten Tankstelle einen 89-Jährigen erfasst.

Foto: dpa-symbolbild

Der Mann starb am Unfallort. Das Gericht hatte zu klären, wie es dazu gekommen war. Der Unfallfahrer ließ über seinen Anwalt verlauten, dass das Opfer urplötzlich über die Straße gerannt sei und aufgrund der dunklen Kleidung nicht unmittelbar zu erkennen war.

Eine 52-jährige Zeugin, welche am Abend des Unfalls in entgegengesetzter Richtung fuhr, hatte das ganz anders erlebt. Sie habe den 89-Jährigen bereits von weitem die Straße überqueren gesehen und deshalb den Bremsvorgang eingeleitet, sagte sie aus: „Kurze Zeit später habe ich im Rückspiegel gesehen, wie ein Mann durch die Luft geschleudert wird“, fügte sie schockiert an.

Der Sachvollständige Rainer Kurz sprach in seinem Gutachten von einem intensiven Zusammenprall. Dabei habe der Angeklagte nach einem ersten Bremsvorgang die Bremse losgelassen. Das Unfallopfer sei nach einem ersten Kontakt mit dem Kennzeichen mit dem Kopf gegen die Windschutzscheibe geprallt. Als Todesursache nannte ein medizinischer Sachverständiger eine Brustkorbzertrümmerung mit einem Einriss des Herzens.

Zum Abschluss des Gutachtens führte Kurz entweder eine deutlich erhöhte Geschwindigkeit oder einen signifikanten Reaktionsverzug als Ursache an. Kurz machte deutlich, dass die Stelle am Ortsausgang von Langenalb trotz einer Hecke bereits aus großer Distanz einsehbar und genügend ausgeleuchtet sei.

Späte Entschuldigung

Die Staatsanwaltschaft machte deutlich, dass der Unfall hätte vermieden werden können. „Das überwiegende Verschulden liegt eindeutig beim Fahrer“, so die Staatsanwältin. Der Anwalt der Söhne des Verstorbenen sprach von einer erdrückenden Beweislage. Über das Opfer sagte der Anwalt: „Trotz seines Alters ist der Mann jäh aus seinem Leben gerissen worden und die Angehörigen haben heute noch starke mentale und psychische Probleme.“ Belastend sei gewesen, dass weder der ursprüngliche Strafbefehl akzeptiert noch eine Entschuldigung bei der Familie ausgesprochen worden sei.

Die Verteidigung wandte ein, der Beschuldigte habe den Vorfall unmittelbar nach der Tat unbeschönigt erläutert. Er befinde sich nach dem Unfall in psychischer Behandlung. Über seinen Dolmetscher entschuldigte sich der aus dem Kosovo stammende 49-Jährige weinend bei der Familie des Verunglückten. Auch für Richter Patrick Stemler war am Ende klar: Der Unfall hätte vermieden werden können.

„Sicherlich ist bei einer Fahrlässigkeit auch das Opfer nicht gänzlich von der Schuld freizusprechen, doch in diesem Fall liegt die Schwere der Schuld eindeutig beim Angeklagten“, erklärte er abschließend. Er verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu jeweils 25 Euro gegen den Angeklagten, der zudem die Kosten des Verfahrens und der Nebenklage trägt.

Autor: Stefan Meister