Bad Wildbad
Bad Wildbad -  18.09.2020
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Nach Verurteilung von Mann aus Bad Wildbad: Termin des neuen Cannabis-Prozesses steht

Bad Wildbad/Tübingen. Erneut muss sich nach der Teilzulassung der Revision durch den Bundesgerichtshof eine Große Strafkammer des Landgerichts Tübingen mit einem Cannabisfall befassen. Im ersten Anlauf war ein 49-jähriger Mann aus Bad Wildbad im November 2019 zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden – wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Es fehlte in der Urteilsbegründung das Wörtchen „unerlaubt“. Aber auch solchen scheinbaren Kleinigkeiten misst das höchste deutsche Strafgericht große Bedeutung bei. Nun steht der Termin fest: Am 19. und 21. Oktober steht der Mann vor den Schranken des Gerichts – und sein Pforzheimer Anwalt Andreas Bittighofer hofft, es möge diesmal eine Bewährungsstrafe herauskommen. Bei diesem Prozess geht es einzig um die Höhe der Strafe. Denn der Tatbestand steht fest: Johann K. (Name geändert) baute im Keller seiner Wohnung Marihuana an und erntete es – wie auch in einer weiteren Aufzuchtanlage. Sein Pech: Der Mann, dem er über drei Kilo verkaufte, war ein Verdeckter Ermittler des Landeskriminalamts. Bei der Übergabe von weiteren 20 Kilo klickten die Handschellen.

Autor: ol