Bretten -  21.03.2018
Artikel teilen: Facebook Twitter Whatsapp

Brettener OB-Wahl weiter vor Gericht

Bretten/Pforzheim. Der Brettener Klaus-Georg Müller wird, unterstützt von einer Bürgerinitiative und vertreten von Pforzheims früherem OB, dem Rechtsanwalt Joachim Becker, mit einer Anfechtungsklage vor das Verwaltungsgericht Karlsruhe ziehen.

Die Reaktion darauf, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe seinen Einspruch gegen das Ergebnis der Brettener OB-Wahl am 3. Dezember zurückgewiesen hat. Mit einem Vorsprung von nur zwölf Stimmen hatte Amtsinhaber Martin Wolff gegen Herausforderer Aaron Treut gewonnen. Wolff hatte nach der ersten Auszählung zwei Stimmen mehr. Daraufhin wurden alle Stimmen öffentlich noch einmal nachgezählt. Das RP hatte einen Verstoß der Brettener Verwaltung erkannt. Sie habe vor der öffentlichen Nachzählung die Stimmzettel verwaltungsintern vorgesichtet. Auch das hätte man öffentlich tun müssen. Trotzdem sei der Einspruch unbegründet, da der Fehler keinen Einfluss auf das Ergebnis gehabt habe.

Autor: bel/hei