Bretten -  06.03.2018
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Brettens OB-Wahl ein Fall fürs Gericht? Bürger denken über Klage nach

Bretten/Pforzheim. Brettens Oberbürgermeisterwahl am 3. Dezember war ein denkwürdiger Krimi. Und auch ein Vierteljahr danach bleibt der äußerst knappe Sieg von Amtsinhaber Martin Wolff über Herausforderer Aaron Treut spannend. Der Brettener Klaus-Georg Müller hatte, unterstützt von einer Bürgerinitiative und vertreten von Pforzheims früherem OB, dem Rechtsanwalt Joachim Becker, Einspruch gegen das Wahlergebnis eingelegt.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) hat diesen Einspruch zwar zurückgewiesen, doch die Bürger prüfen in den kommenden Tagen, ob sie diese Bewertung vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe überprüfen lassen. Das geht aus einer Mitteilung der Kanzlei Beckers hervor.

Darum geht es dabei: Wolff hatte nach der ersten Auszählung nur zwei Stimmen mehr als Treut. Daraufhin wurden alle Stimmen im Rahmen der Sitzung des Gemeindewahlausschusses öffentlich noch einmal nachgezählt. Am Ende war Wolffs Vorsprung auf zwölf Stimmen angewachsen und seine Wiederwahl besiegelt.

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Autor: Alexander Heilemann