Strafbefehl gegen Halterin: Schlittenhunde in Dobel sind wohl in Transporter erstickt
Dobel. Nach dem Tod von zwölf Schlittenhunden, die auf einem Grundstück in Dobel ausgegraben wurden, hat das Amtsgericht Calw einen Strafbefehl gegen die Hundehalterin erlassen. Die Staatsanwaltschaft Tübingen wirft der Frau einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz in 26 Fällen vor: Die Behörde geht davon aus, dass die Tiere in einem überhitzen Transporter erstickt sind.

Der Frau, die seit vielen Jahren Huskys hielt, sei bekannt gewesen, dass eine Haltung der Hunde lediglich in Transportboxen abseits von Transportfahrten nicht zulässig ist. Dennoch soll sie ihre 26 Hunde in einer Julinacht im vergangenen Jahr in nur 18 Transportboxen in einem fast vollständig geschlossenen Transportfahrzeug in Dobel gehalten haben. Den Tieren soll es auch an Wasser und Frischluft gemangelt haben. Nach einem warmen Sommertag sanken die Temperaturen selbst in der Nacht nicht unter 17 Grad. Zwölf der Hunde verendeten. Zwei weitere mussten in einer Tierklinik behandelt werden. Trotz mehrerer Gutachten sei die Todesursache nicht eindeutig geklärt worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Behörde gehe aber davon aus, dass die Hunde an Ersticken und Überhitzung starben.
Der Fall hatte im Kurort hohe Wellen geschlagen. Das geplante Schlittenhunderennen in Dobel war deshalb auch abgesagt worden. Auch überregional hatten die toten Hunde für Aufsehen gesorgt: Die Tierschutzorganisation Peta hatte mitgeteilt, die Hunde seien in einem Transporter erstickt. Danach seien sie vergraben worden, um Untersuchungen zu vermeiden. Laut dem Verband Deutscher Schlittenhundesportvereine (VDSV) hingegen hatte die Besitzerin ihre Tiere ordnungsgemäß in Boxen untergebracht und am Morgen zwölfvon 26 Hunden tot gefunden. Der VDSV schrieb, die Tiere könnten vergiftet worden sein. Peta wiederum hielt Gift als Todesursache für abwegig und stellte Strafanzeige.
Die Geldstrafe für die Hundehalterin würde sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf 150 Tagessätze belaufen. Die konkrete Höhe nannte ein Sprecher nicht. Akzeptiert die 47-Jährige dies, gilt sie als vorbestraft.