Dobel -  22.04.2020
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Urteil gefallen: Brandstifter von Neusatz muss in die Psychiatrie

Tübingen/Bad Herrenalb-Neusatz. Ein solches Urteil war erwartet worden: Der Brandstifter von Neusatz und Rotensol muss auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie.

Auf ein letztes Wort vor der zuständigen Kammer des Landgerichts Tübingen hatte der 41-jährige Mann verzichtet – wie überhaupt auf jegliche Aussage zur Sache. Ob der bis zur Brandnacht am 29. September von seinem Vater betreute Musiker wahrgenommen hat, was der Kammervorsitzende Ulrich Polachowski ihm in seiner Urteilsbegründung einfühlsam nahezubringen versuchte, muss im Unklaren bleiben: Eine Perspektive in Freiheit gibt es für ihn nur, wenn die Behandlung seiner Schizophrenie erfolgreich, eine „engmaschige Betreuung“ und die nötige Medikation sichergestellt sind.

Dass der aus Kasachstan stammende Spätaussiedler jener massige Mann war, der bei seinem Zerstörungszug in der Nacht auf den 29. September 2019 zunächst mehrere Autos beschädigt, dann auf dem Birkenhof in Rotensol vandaliert, einen Schwelbrand ausgelöst und schließlich an zwei Stellen den Schwalbenhof in Neusatz angezündet hat, das stand für die Große Strafkammer am Tübinger Landgericht „ohne jeden Zweifel“ fest. Einen Schaden von rund 800.000 Euro hatte der Großbrand allein am Schwalbenhof angerichtet.

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Autor: Martin Bernklau