Schömberg
Schömberg -  24.10.2018
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Polizeiverordnung soll Lärm und Gestank in Schömberg eindämmen

Schömberg. Neue Regeln gelten ab sofort in einigen Lebensbereichen der Schömberger Einwohner. Die Verwaltung hat die Polizeiverordnung wegen vermehrt ordnungsrechtlicher Verstöße ergänzt und erweitert. Der Gemeinderat hat nun einstimmig grünes Licht dafür gegeben.

Symbolbild: Seibel

Symbolbild: Seibel

Foto: Symbolbild: Seibel

So gab es laut der Verwaltung des Öfteren Fälle von Lärmbelästigungen in der Gemeinde: Daher sind beispielsweise öffentlich und allgemein zugängliche Sportplätze ohne Sondergenehmigung ab sofort zwischen 22 und 8 Uhr tabu. Ebenso darf in dieser Zeit sowie mittags zwischen 13 und 15 Uhr kein Wertstoff oder Altglas in Sammelbehältern entsorgt werden. Nachmittags darf dafür mehr im Haus oder Garten gearbeitet werden: Ab sofort ab 14 Uhr, statt zuvor um 14.30 Uhr.

Laut Verwaltung wurde in der Vergangenheit vermehrt auch auf Grundstücken in der Gemeinde gedüngt. Nun darf innerhalb des bebauten Gemeindegebiets unter anderem keine Jauche ausgebracht werden, schreibt die verabschiedete Polizeiverordnung vor.

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Autor: Dennis Krivec