15.099 Euro per Live-Überweisung aus Pforzheimer Gerichtssaal: Wegen mutmaßlichen Bandenbetrugs Angeklagte kommen auf freien Fuß
Pforzheim. Applaus im Saal, „Ruhe!“ vom Richter: In Pforzheim stehen drei Franken wegen mutmaßlichen Bandenbetrugs mit der „Faksimiles-Masche“ vor Gericht. Ein Familien-Verteidigerteam um den erfahrenen Anwalt Dirk Davidson überweist live 15.090 Euro zurück – kurz darauf kommen zwei Angeklagte aus der U-Haft frei.
Schon am zweiten Prozesstag brandet Applaus von den Zuschauerrängen auf, wo Familie und Freunde der Angeklagten sitzen. Der Vorsitzende Richter Philipp Hauenschild scheidet ihn sofort ab: „Ruhe, Ruhe, Ruhe.“ Vor ihm: drei Männer aus Franken, jung, sportlich, meist eloquent.
Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten Bandenbetrug in mehreren Fällen vor. Zwei Männer aus Nürnberg saßen bis zu diesem zweiten Verhandlungstag in Untersuchungshaft in Stuttgart und Karlsruhe, der Angeklagte aus Ochsenfurt ist auf freiem Fuß. Sie sollen in der Region Seniorinnen mit der sogenannten Faksimile-Masche getäuscht haben. Vor dieser Masche warnen Polizei und Verbraucherzentralen bundesweit: Angebliche Verkäufer bieten vor allem älteren Menschen teure, tatsächlich aber wertlose Nachdrucke historischer Bücher oder Dokumente als wertvolle Sammlerstücke oder Geldanlage an.
Mehrere 10.000 Euro sollen die drei Männer auf der Pforzheimer Anklagebank erbeutet haben. Auch für den angeblichen Ankauf einer alten Bibel. In einem Fall rund 30.000 Euro. In einem weiteren Fall in Sindelfingen 15.099 Euro. Trotzdem nicht genug, um die nun ein halbes Jahr umfassende U-Haft weiter zu rechtfertigen, finden die Verteidiger. Auf der Anklagebank herrscht reger Betrieb. Neben den zwei Pflichtverteidigern drängen sich drei Wahlverteidiger, die in der Raucherpause aus dem Umfeld der Angeklagten „El Davidsons“ genannt werden: Dirk Davidson, seine Frau Petra und sein Bruder Lars – jeder zuständig für einen der Angeklagten und, wie schnell deutlich wird, mit vollem Durchblick. Dirk Davidson, der am häufigsten, lautesten und bestimmtesten das Wort ergreift, ist auf ebendiese Verfahren spezialisiert. Ihm gelingt es, auch wenn die Staatsanwältin Juliane Rothacker mehrmals kritisiert, dass er indirekt alle Angeklagten verteidige, die zwei Inhaftierten – er vertritt den einen, seine Frau den anderen – aus dem Gefängnis zu holen: mit einem Angebot, live im Gerichtssaal per Echtzeit-Überweisung die mutmaßlich zu Unrecht erlangten 15.090 Euro an eine der mutmaßlich Geschädigten zurückzuüberweisen, was dann tatsächlich auch passiert.
Jeder der Angeklagten habe zwei Kinder zu versorgen. Als das Gericht nach Widerspruch der Staatsanwaltschaft und kurzer Beratung mit den zwei Schöffen verkündet – es wirkt fast so spannend wie bei „Deutschland sucht den Superstar“ –, dass die beiden Angeklagten vorerst frei sind, bricht besagter Jubel aus.
Verteidiger Dirk Davidson spricht nach diesem zweiten Prozesstag davon, wie er früher „Drogendealer und Tankstellenräuber“ vertreten habe, heute aber einen Großteil der Faksimile-Vertriebe, von denen es etwa 40 gebe. Diese betrieben zwar ein betrugsanfälliges Geschäftsmodell, seien aber keineswegs alle kriminell. Auch im Pforzheimer Fall stehen zwei Vertriebs-Firmen wohl im Hintergrund.
Dirk Davidson sagt: Ein zentrales Werkzeug der Faksimile-Händler seien Kundenlisten aus dem Umfeld von Bertelsmann in Gütersloh – nahe seiner Kanzlei in Bielefeld. Bertelsmann, zu dem heute unter anderem RTL oder Penguin Random House gehören, stieg Mitte der 2000er ins Faksimile-Geschäft ein. Nach Beschwerden über hohe Preise und Klagen stellte Bertelsmann den Direktvertrieb 2014 ein, heißt es in einem Spiegel-Bericht. Parallel tauchte im Handelsregister die WK Wertkontor GmbH auf: Sitz Gütersloh, spezialisiert auf Faksimiles, geführt von einem früheren Angestellten eines Bertelsmann-Tochterunternehmens. Ermittler vermuten bis heute, dass damals Bertelsmann-Adressdaten weitergenutzt wurden. Die häufigen Betrugsvorwürfe in der Branche erklärt Davidson mit widersprüchlichen Informationen, Absprachen und Verträgen.
Der Prozess wird am 23. Januar fortgesetzt. Richter Hauenschild mahnt die nun auf freien Fuß gesetzten Angeklagten, zu dem Termin zu erscheinen. Andernfalls drohten Fahndung und erneute Inhaftierung – auch im Ausland. Erst vor Kurzem sei ein Angeklagter aus Georgien eingeflogen worden.
