16 Mal vor den Augen der vier Kinder auf Ehefrau eingestochen: Elf Jahre Haft für 37-Jährigen
Pforzheim. Das Urteil im Prozess gegen einen 37 Jahre alten Syrer, der am 25. Mai 2019 seine zehn Jahre jüngere Frau vor den Augen seiner vier minderjährigen Kinder in Pforzheim-Brötzingen erstochen hat, ist gefallen. Wegen Totschlags hat ihn am Montagvormittag die Schwurgerichtskammer am Landgericht Karlsruhe zu elf Jahren Haft verurteilt.
Das Strafmaß entsprach der Forderung von Staatsanwalt Mario Walz, Verteidigerin Susanne Burkhardt hatte acht Jahre gefordert und behält sich vor, in Revision zu gehen. Am ersten von zwei Verhandlungstagen hatte sie für ihren Mandanten geltend gemacht, dass der Syrer von seiner Frau über die Maßen beleidigt und bespuckt worden sei, was dann zu dessen tödlich endender Reaktion geführt habe. Das Gericht jedoch glaubte den Beteuerungen des 37-Jährigen nicht.
Besonders grausam muss die Tat für die vier Kinder im Alter von einem bis 13 Jahren gewesen sein, zunächst den Streit und dann die 16 Messerstiche gegen ihre Mutter erlebt haben. Diese war schwer verletzt im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses in Brötzingen gefunden worden, in dem das Ehepaar mit seinen vier Kindern wohnte. Die 27-Jährige starb im Krankenhaus. Nachbarn hatten infolge einer lautstarken Auseinandersetzung die Polizei gerufen.
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Erinnerungen an den Mord in Mühlacker
Die Bluttat in Brötzingen erinnert auch an einen anderen Fall im östlichen Enzkreis. Auch hier war ein Messer als Tatwaffe im Spiel: Der 42-jährige syrische Flüchtling, der am 2. März 2018 in Mühlacker seine von ihm getrennt lebende Ehefrau mit Messerstichen getötet hatte, wurde vom Landgericht Karlsruhe zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Syrer habe aus niedrigen Beweggründen gehandelt, als er seine 37-jährige Frau vor zwei der vier gemeinsamen Kinder mit neun Messerstichen „förmlich niedergemetzelt“ habe, führte der Vorsitzende Richter Leonhard Schmidt aus.
Vonseiten des Gerichts gebe es keinen Zweifel, dass der Angeklagte in Tötungsabsicht gehandelt habe. Das belege allein schon die Anzahl der Stiche, die der Mann seinem Opfer zugefügt und dabei erkennbar Vernichtungswillen gezeigt habe.
Außerdem machte Leonhard Schmidt in seiner Urteilsbegründung deutlich, dass der 42-Jährige mit seiner Tat ein Zeichen setzen wollte. „Das Motiv war Bestrafung und Rache“, betonte der Vorsitzende Richter, weil sich seine syrische Ehefrau einem anderen Mann zugewandt habe.
