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Keltern -  20.02.2018
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Angeklagter schweigt im Fall eines angezündeten Autos

Pforzheim/ Keltern-Ellmendingen. Vor fast genau einem Jahr, in der Nacht vom 18. auf den 19. Februar 2017, soll Martin K. (Name geändert) in betrunkenem Zustand in Ellmendingen in ein Auto eingebrochen sein, um darin seinen Rausch auszuschlafen. Ihm wird außerdem vorgeworfen, sich eine Zigarette angesteckt zu haben, mit der er versehentlich das Auto in Brand gesteckt habe. Am Dienstag begann die Verhandlung im Amtsgericht Pforzheim unter Vorsitz von Richter Ingo Henze. Die Staatsanwaltschaft vertritt Dominik Franzki, die Verteidigung hat Bastian Meyer inne.

Am besagten Wochenende vergangenen Jahres soll der Deutsche Martin K. mit einem hölzernen Vogelhäuschen die Autoscheibe eines Chevrolets in der Ellmendinger Hebelstraße eingeschlagen haben. Im Anschluss habe er sich hineingesetzt und den Beifahrersitz in die Schlafposition gestellt, um seinen Rausch auszuschlafen.

Später soll er sich eine Zigarette angezündet haben. Nachdem er eingeschlafen war, kam diese mit brennbarem Material in Berührung. Der Chevrolet brannte aus, ein weiteres Auto sowie das nebenstehende Haus wurden ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen. Insgesamt betrug der Schaden über 25.000 Euro, welchen größtenteils die Versicherung des geschädigten Ehepaars übernahm.

Der Besitzer des Autos entdeckte nach eigener Aussage das Feuer, als er gegen vier Uhr in der Nacht nach seinem Säugling sah. Er habe seine Frau geweckt, welche sich und die Kinder in Sicherheit gebracht hat, während er die Feuerwehr gerufen und einen Feuerlöscher geholt habe. Wegen des Brands habe er die Haustür nicht benutzen können und sei deshalb durch die Hintertür gegangen. Das Auto habe lichterloh gebrannt, erst die Feuerwehr konnte es löschen. Auf seiner Terrasse habe er den lallenden und stolpernden Martin K. angetroffen, der von der Straße gekommen sein musste. Später erschloss sich dem Geschädigten, dass es sich vermutlich um den Täter handelte.

Martin K. streitet die Tat ab, während der Verhandlung sagte er kein Wort. Derzeit sind noch Beweismittel – wie das Vogelhäuschen – in Stuttgart zur Untersuchung. Gutachter Hans Joachim Gottwald wird die Beweismittel sichten, ehe die Verhandlungen am Dienstag, 6. März, im Amtsgericht Pforzheim fortgeführt werden soll.

Autor: Lisa Fischle