Anwohner verstopfen in Dürrmenz ihre eigenen Straßen
Mühlacker. Falschparker, zweckentfremdet genutzte Garagen, Anwohnerparken: Drei brisante und immer wiederkehrende Themen in der Mühlacker Stadtpolitik griff der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Gemeinderat, Günter Bächle, auf. „Allesamt Punkte, die immer wieder an unsere Fraktion, vor allem aber auch an mich aus der Bürgerschaft herangetragen worden sind“, sagte der Christdemokrat laut Mitteilung seiner Fraktion.

Problem wächst stetig
Eine der Beschwerden sei aus Dürrmenz. Im weitgehend ruhigen Dürrmenz habe sich in den vergangenen Jahren ein immer größer werdendes Problem herauskristallisiert: die Parksituation. Ein engagierter Bürger machte sich auf, um den Missstand zu dokumentieren und seine Ergebnisse dem CDU-Fraktionsvorsitzenden vorzulegen, der sie in einer Gemeinderatsanfrage aufgriff. Die Beobachtungen aus der Bürgerschaft zeichnen laut Bächle ein ernüchterndes Bild, das viele Anwohner nur allzu gut kennen. Seit Jahren sei die Parksituation in Dürrmenz eine Quelle der Frustration und des Ärgers. Besonders am Bischof-Wurm-Platz werde regelmäßig auf dem gesamten Gehweg geparkt, was Fußgänger zwinge, auf die Straße auszuweichen – ein gefährliches Unterfangen, besonders für Kinder und ältere Menschen. In der unteren Königsstraße blockierten Fahrzeuge den linken Gehweg, was ein weiteres Hindernis darstelle, zitiert Bächle aus der Eingabe aus Dürrmenz. Ein markantes Beispiel für die Parkproblematik sei eine Familie, die vier Fahrzeuge auf der Straße parke, obwohl eine Garage und eine Freifläche vorhanden seien, die leicht zwei Fahrzeuge aufnehmen könnten. Gegenüber parke eine andere Familie ihre Fahrzeuge so knapp, dass manchmal nur ein PKW, keinesfalls aber ein Rettungswagen oder die Feuerwehr durchpasse. Auch hier gebe es eine Garage und einen Vorplatz, der ein Fahrzeug beherbergen könnte. „In der Albert-Schweitzer-Straße parken teilweise drei Fahrzeuge von einem Haushalt, der aus lediglich zwei Personen besteht. Auch dort sind eine Garage und ein Vorplatz vorhanden, die jedoch nicht genutzt werden. Solche Beispiele zeigen, dass vorhandene Parkmöglichkeiten oft ignoriert werden, was zu einer übermäßigen Belastung der Straßensituation führt“, schreibt der Bürger.
Diese Missstände hätten weitreichende Konsequenzen. Besucher anderer Familien fänden oft keinen Parkplatz mehr, Handwerker müssten ewig suchen und weit mit ihrem Material laufen, um in einem Haus arbeiten zu können. Dies führe nicht nur zu Frustration, sondern auch zu längeren Arbeitszeiten und höheren Kosten, zitiert der Stadtrat aus der Eingabe aus Dürrmenz. Es gebe in Baden-Württemberg und Deutschland eine Garagenverordnung, die klar festlege, was in einer Garage abgestellt werden dürfe und was nicht. „Laut dieser Verordnung dürfen in einer Garage Personenkraftwagen, Motorräder und Fahrräder untergebracht werden, nicht jedoch Gerümpel und Kinderspielsachen. Diese Regelungen werden jedoch oft missachtet, was zur aktuellen Misere beiträgt.“
Die Lösung des Problems liege in der Vernunft und dem Verantwortungsbewusstsein der Anwohner. Es sei notwendig, dass vorhandene Parkmöglichkeiten, insbesondere Garagen und Freiflächen, genutzt werden, um die Straßensituation zu entlasten, so das Fazit des Bürgers. Er schrieb: „Dies erfordert ein Umdenken und eine Änderung des Verhaltens, was nicht immer einfach ist, aber im Interesse der Gemeinschaft unabdingbar scheint.“ Um die Parksituation langfristig zu verbessern, könnten verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Eine Möglichkeit wäre die verstärkte Kontrolle und Durchsetzung der Garagenverordnung durch die Behörden. Eine weitere Möglichkeit wäre die Schaffung zusätzlicher Parkplätze, sei es durch den Bau neuer Parkhäuser oder die Umwandlung ungenutzter Flächen in Parkflächen. Auch die Förderung des ÖPNV und alternativer Verkehrsmittel wie Fahrräder könnte dazu beitragen, die Anzahl der Fahrzeuge auf den Straßen zu reduzieren, so das Denk-Papier aus Dürrmenz.
Die Antwort des Oberbürgermeisters
Inzwischen liege die Antwort aus dem Rathaus vor. Grundsätzlich greife die Verpflichtung zur Herstellung beziehungsweise Bereitstellung baurechtlich notwendiger Stellplätze erst bei Gebäuden, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) im Jahr 1964 errichtet wurden, heißt es in der von Oberbürgermeister Frank Schneider unterzeichneten Antwort der Fachämter. „Gebäude mit einem älteren Baujahr genießen Bestandsschutz. Selbst wenn sich auf den entsprechenden Grundstücken Stellplätze oder Garagen befinden, müssen diese nicht als baurechtlich notwendige Stellplätze herangezogen werden.“ Dies sei vor allem im Bereich der historischen Ortskerne von Bedeutung, da dies einen Großteil der dort vorhandenen Gebäude betreffe. Weiterhin habe der Gesetzgeber die Erweiterung oder Nutzungsänderung bestehender Gebäude zu Wohnzwecken privilegiert und hierfür die Stellplatznachweispflicht außer Kraft gesetzt. Die Verpflichtung zur Errichtung baurechtlich notwendiger Stellplätze richte sich nach den Vorgaben der Landesbauordnung, so die Stadtverwaltung in ihrer Antwort weiter.