Auf der Ekelliste gelandet: Betreiberin eines Pforzheimer Supermarkts muss zahlen
Pforzheim. Um die Lebensmittelsicherheit und Hygiene für Verbraucher zu gewährleisten, kontrolliert die Lebensmittelüberwachungsbehörde der Stadt Pforzheim stichprobenartig Gewerbebetriebe. Die negativen Ergebnisse sind öffentlich auf der Homepage des Ministeriums für Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Württemberg einzusehen.
Deutlich überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum
Zum wiederholten Mal ist ein Supermarkt in Pforzheim auf dieser Negativ-Liste (umgangssprachlich „Ekelliste“ genannt) aufgetaucht.
Im März fanden die Kontrolleure der Pforzheimer Lebensmittelüberwachung im besagten Supermarkt Wurstwaren mit zum Teil deutlich überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum – zwar mit entsprechender Kennzeichnung, jedoch außerhalb der Kühlung. Zudem wurde schimmeliger Ingwer beanstandet.
Nicht zur Verhandlung erschienen
Gegen die Betreiberin des Supermarktes wurde ein Strafbefehl nach Paragraf 58 des Lebensmittel- und Futtermittel Gesetzbuches erlassen, gegen den die Beklagte aber Einspruch einlegte.
Zur öffentlichen Hauptverhandlung am Montag am Amtsgericht Pforzheim erschien die Beklagte nicht. Diese hatte zwar laut Richter Andreas Steiner eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung übermittelt, eine Verhandlungsunfähigkeit konnte jedoch nicht dargelegt werden. Staatsanwältin Annelena Waidner stellte dann in Abwesenheit der Beklagten den Antrag, deren Einspruch gegen den Strafbefehl zu verwerfen. Richter Andreas Steiner folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Betreiberin des Supermarktes muss eine Strafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Euro zahlen.
