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Migration -  24.08.2019
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Beispiel für gelungene Integration: Vorzeige-Azubi aus der Region wird nicht abgeschoben

Karlsbad. Es ist ein ganz normaler Arbeitstag für Gerd Göhringer Ende August 2016 – so hat es zumindest den Anschein. Später wird sich herausstellen: Es ist ein besonderer Tag, ein wegweisender. Ein junger Mann, schüchtern, des Deutschen kaum mächtig, stellt sich bei dem Chef des Biomarkts „Göpi“ in Langensteinbach vor: Salim Gakou, 19, Flüchtling aus Gambia, zum damaligen Zeitpunkt wohnhaft in einer Gemeinschaftsunterkunft, einem ehemaligen Hotel im Ittersbacher Gewerbegebiet.

Heute, drei Jahre später, spricht Göhringer von seiner besten Personalentscheidung. Denn Gakou hat sich nicht nur bestens als Auszubildender bewährt, ist beliebt bei Kollegen und Kundschaft. Seit kurzem hat er sein Zeugnis als Einzelhandelskaufmann in der Tasche, sein Deutsch ist fließend, er hat Tagesverantwortung, wenn der Chef nicht da ist, und Göhringer kann sich vorstellen, dass Salim eines Tages vom inoffiziellen Vize zum Filialleiter aufsteigen könnte.

„Man hat schnell gesehen, dass er’s drauf hat“, erinnert sich der Geschäftsmann. Dabei stand Salims Zukunft in Deutschland auf des Messers Schneide.

„Sie haben sich im Zeitraum vom 30. Januar bis 3. Februar jeweils von 2.30 bis 4.30 Uhr in der Ihnen zugewiesenen Unterkunft zur Abschiebung bereitzuhalten“, heißt es in einem Schreiben des Regierungspräsidiums Karlsruhe von Anfang 2017. Die Rechtslage ist eindeutig: Salim Gakou ist aus seiner Heimat auf dem Landweg nach Libyen und von dort übers Mittelmeer nach Italien gekommen. Über die Schweiz gelangt er nach Deutschland. Doch erst in der Bundesrepublik beantragt er Asyl. Nach dem Dubliner Abkommen hätte er dies aber bereits in Italien tun müssen – wohin ihn die Behörden folglich abschieben wollen. Vorerst retten ihn der mit Göhringer geschlossene Ausbildungsvertrag – und das von der evangelischen Kirchengemeinde in Spielberg gewährte kurzzeitige Kirchenasyl

Die Ausbildungsduldung gilt drei Jahre – bei erfolgreichem Abschluss der Lehre. Und zwei weitere Jahre beim Nachweis einer anschließenden festen Beschäftigung. Der erste Schritt wäre geschafft – und auch nach dem erfolgreichen zweiten hofft Salim auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis..

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Autor: Olaf Lorch-Gerstenmaier