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Kreis Calw -  03.02.2026
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Besprechung im Jugendhaus Wildbad: Mehr Schutz für Kinder gegen sexuelle Gewalt

Kreis Calw. Die Jahrzehnte alten Regelungen zum Schutz von jungen Menschen vor unsittlichen Übergriffen reichen nicht aus. Davon jedenfalls ist der Bundestag überzeugt. Deshalb hat er ein „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ (UBSKM-Gesetz) erlassen, das am 1. Juli vergangenen Jahres in Kraft getreten ist.

Wildbad Kinderarmut Symbolbild
Im Wildbader Jugendhaus wird diesen Mittwoch über Konzepte gegen sexuelle Gewalt gesprochen. Foto: Röhr

Dieses neue Gesetz hat auch Auswirkungen auf den Kreis Calw, wie Kreisjugendreferent Wolfgang Borkenstein in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistags veranschaulichte. „Alle maßgeblichen Einrichtungen sind angehalten, Kinderschutzkonzepte zu entwickeln beziehungsweise bestehende Konzepte vorzulegen. Davon sind auch unsere Jugendhäuser betroffen.“ Für Borkenstein, der nach 28 Jahren an der Spitze des Kreisjugendrings letztmals öffentlich vor seinem Ausscheiden die Richtung vorgab, steht fest: „Wir wollen das Gesetz in den nächsten Monaten umsetzen.“

Schon an diesem Mittwoch sollen Nägel mit Köpfen gemacht werden. „Wir sind dann im Jugendhaus Bad Wildbad zu einer Besprechung. Das betrifft die freien und auch die kommunalen Träger von Jugendhäusern.“

Dennoch ist keine Hektik angesagt. Zur Erstellung der Konzepte sei eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2028 vereinbart worden. Für Förder-Projekte des Jahres 2028 seien dann die Festlegungen schon ausschlaggebend.

Was den Sinn des neuen Gesetzes angeht, gingen die Ansichten weit auseinander. CDU-Kreisrat Simon Klass aus Gechingen ärgerte sich: „Da verärgert man mehr Ehrenamtliche, als dass das Ganze etwas bringt.“

Völlig anderer Meinung war Marlene Rupprecht aus Schömberg, die das Rote Kreuz im Ausschuss vertritt. Schon im Jahre 2010 habe es Runde Tische gegeben, um die Sache in den Griff zu bekommen, erinnerte sich die einst für die bayerische SPD im Bundestag sitzende geborene Calmbacherin: „Vieles ist nicht neu. Neu ist aber, dass der nun vorhandene unabhängige Beauftragte einen gesetzlichen Rahmen hat.“ Für sie ist essenziell: „Wenn man weiß, wie viel sexueller Missbrauch beispielsweise in der Katholischen Kirche oder in Sportvereinen geschehen ist, müssen uns die Kinder es wert sein, spezielle Schutzkonzepte für sie zu entwickeln.“

Dieser Punkt stand gar nicht auf der Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses. Das Thema wurde jedoch wegen seiner Wichtigkeit unter „Verschiedenes“ aufgerufen und diskutiert. Das Gesetz sieht unter anderem eine bessere „Koordination zwischen Bund, Ländern und Zivilgesellschaft“ vor sowie ein Monotoring der Situation von Kindern und Jugendlichen, eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung, eine Anlaufstelle für Betroffene und Empfehlungen zur Verbesserung von Schutzstrukturen.