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Blaulicht -  20.05.2026
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Betrunkener Fahrer in Pforzheim mit über 1,8 Promille aus dem Verkehr gezogen

Pforzheim. Ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer meldete der Polizei am Dienstagnacht gegen 23.15 Uhr einen PKW auf der Dietlinger Straße, der in Schlangenlinien fuhr.

Ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer meldete der Polizei gegen 23.15 Uhr einen PKW, der in Schlangenlinien fuhr.
Ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer meldete der Polizei gegen 23.15 Uhr einen PKW, der in Schlangenlinien fuhr. Foto: Matthias Stolt - stock.adobe.com

Wie die Polizei mitteilte, konnte der 33-jährige Opel-Fahrer kurze Zeit später durch Beamte des Polizeireviers Pforzheim-Süd kontrolliert werden. Dabei stellten sie bei dem Mann Alkoholgeruch fest.

Ein freiwilliger Test habe einen Wert von über 1,8 Promille ergeben. Der Fahrer musste eine Blutprobe und seinen Führerschein abgeben. Ihn erwartet eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.

Allgemeine Hinweise der Polizei

Ab 0,3 Promille kann von einer sogenannten "relativen Fahruntüchtigkeit" gesprochen werden. Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit Personenschaden oder entsprechendem Sachschaden hinzu, hat die Fahrerin oder der Fahrer mit einer Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Ab 1,1 Promille wird bei Kfz-Lenkern im öffentlichen Straßenverkehr von "absoluter Fahruntüchtigkeit" gesprochen. Die Folgen sind in der Regel eine Strafanzeige und die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Abhängig vom Blutalkoholspiegel werden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt, Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinfluss handeln weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger. Bereits bei einer Alkoholisierung von 1,5 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) steigt das Unfallrisiko um das 12-fache. Weitere Tipps gibt es im Internet.