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Enzkreis -  05.08.2021
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Bewährung: 20-Jähriger aus Pforzheimer erschwindelt sich Gebrauchtwagen

Pforzheim/Enzkreis. Gerade noch mit einem „blauen Auge“ davongekommen ist vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Pforzheim ein 20-Jähriger. Die Vorsitzende Richterin Stefanie Gauß sprach Deutschen zwar der besonders schweren räuberischen Erpressung samt vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein in Tateinheit mit Urkundenfälschung und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln schuldig, doch eine Jugendstrafe wurde noch nicht verhängt. Sollte sich der erst seit kurzem Arbeitslose mit gutem Hauptschulabschluss allerdings in den kommenden zwei Jahren etwas zuschulden kommen lassen, droht ihm die Jugendstrafe.

„Sie können nun in der zweijährigen Bewährungszeit beweisen, dass ihre schädlichen Neigungen nicht mehr vorliegen“, so die Gauß, die dem Angeklagten verschiedene Bewährungsauflagen samt einem Fahrverbot mit auf den Weg gab. Außerdem muss der Mann 80 Arbeitsstunden leisten. Im April 2020 hatte der damals 19-Jährige mit einer Lügengeschichte und Drohungen auf einer Skateranlage im Enzkreis einem jungen Mann dessen Autoschlüssel abgenommen, später die Kennzeichen des Fahrzeugs getauscht und ohne Führerschein den Wagen wochenlang gefahren. Schließlich wurde der alte Gebrauchtwagen, der damals wenige hundert Euro wert war, auf dem Messplatz, ganz in der Nähe der Wohnung des Heranwachsenden, entdeckt. Offenbar für längere Nutzung vorbereitet: Getauscht waren nicht nur die Kennzeichen, sondern der Wagen war auch umgebaut, hatte ein anderes Radio, neue Musikboxen und einen Kasten Bier samt den ursprünglichen Nummernschildern im Kofferraum.

Autor: Silke Fux