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Kreis Calw -  26.10.2026
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Drei-Stufen-Modell: Kreis Calw einigt sich bei der Suche nach Vormündern

Kreis Calw. Mit einem Drei-Stufen-Modell will man das Problem in den Griff bekommen. Dieses setzt auf verschiedene Formen der Vormundschaft.

Pflegefamilie
Viele Pflegekinder nennen ihre Pflegeeltern Mama und Papa. Die Suche nach Vormündern gestaltet sich als schwierig. Foto: Jacob Schröter/picture alliance/dpa

Was vor einem Jahr im Jugendhilfeausschuss des Calwer Kreistags noch zu einer heftigen Auseinandersetzung und zur Ablehnung eines Antrags der Kreisverwaltung geführt hatte, ist jetzt gütlich beigelegt worden: Die Frage, wie man dringend benötigte Vormünder für  Minderjährige gewinnt. Damals hatte das Gremium mehrheitlich den Vorschlag abgelehnt, das Liebenzeller Diakoniewerk im Rahmen der Vormundschaftsreform mit der Gründung eines Vereins zu beauftragen, dort eine Fachkraft einzustellen und dafür 100.000 Euro bereitzustellen (die PZ berichtete). Jetzt wurde eine Lösung gefunden, die auf die geschlossene Zustimmung des Ausschusses stieß.

Georg Pfeiffer, Abteilungsleiter für die Jugendhilfe im Landratsamt, präsentierte den Kreisräten ein Drei-Stufen-Modell, das allseits Anerkennung fand: Die erste Säule ist dabei der Aufbau und die Zulassung von berufsmäßigen Vormündern im Landkreis Calw. Säule 2 ist der Aufbau eines Systems zur Qualifizierung und laufenden Beratung von ehrenamtlichen Vormündern. Die dritte Säule stellt die Übertragung der Vormundschaften in  Einzelfällen auf geeignete und qualifizierte ehrenamtliche Personen außerhalb der Familie, also sogenannte familienferne ehrenamtliche Vormünder dar. Das Ganze ist auch deutlich günstiger für den Kreis, der für die Säulen zwei und drei von jährlichen Kosten von zusammen 30.000 Euro ausgeht. Die berufsmäßigen Vormünder werden über die Gerichtskasse bezahlt.

„Die Verwaltung hat in den vergangenen Monaten mit den Amtsgerichten Calw und Nagold die Rahmenbedingungen für die künftige Übernahme von Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige durch beruflich tätige Vormünder und Pfleger abgestimmt“, informierte Pfeiffer über die erste Säule.

Dafür hätten zwei bereits als Berufsbetreuer tätige Fachkräfte ihr Interesse bekundet, so der Amtsleiter. Diese verfügten über  Erfahrungen und hätten zudem im August dieses Jahres einen speziellen Qualifizierungskurs absolviert. Zielgruppe seien zunächst Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen im Kreis. Die Entscheidung über die Bestellung treffe das Familiengericht. 

Die zweite Säule bezieht sich auf Familien,  die versuchten, eine Amtsvormundschaft zu vermeiden, indem beispielsweise Großeltern, Onkel, Tanten oder Pateneltern in die Bresche springen. Bis zum dritten Verwandtschaftsgrad sei eine solche Betreuung weder genehmigungs- noch anzeigepflichtig, erklärte Pfeiffer. Rund 73 Personen haben nach Berechnungen der Verwaltung eine „familiennahe Vormundschaft“  übernommen. Was die dritte Säule angeht, zeigten Meldungen und Erfahrungen aus den Facharbeitskreisen, dass dies nur als „eingeschränkt gelingend eingeschätzt“ wird, so seine wörtliche Aussage. Deshalb solle man diese Möglichkeit auf „begründete Einzelfälle“ begrenzen. 

Kreisrat Lothar Kante (SPD) aus Althengstett betonte: „Ich habe heute ein wesentlich besseres Gefühl als bei der Diskussion vor einem Jahr.“ Zugleich ist er  überzeugt: „Das Ganze steht und fällt mit den beruflichen Betreuern.“ Andrea Perschke, die als Geschäftsführerin des Diakonieverbands Nördlicher Schwarzwald im Ausschuss sitzt, deutete an, dass auch ihre Einrichtung eventuell für eine solche Aufgabe zur Verfügung stehe, signalisierte aber ebenfalls Zustimmung. Sitzungsleiter und Landrats-Vize Frank Wiehe bilanzierte: „Das ist eine Win-Win-Situation.“