Drogenhandel in großem Stil: Bundesgerichtshof gibt Calmbacher nach Verurteilung wegen Handels mit kiloweise Marihuana Chance auf weiteren Prozess
Bad Wildbad- Calmbach/Tübingen/Karlsruhe. Im November vergangenen Jahres ist ein Mann aus Calmbach wegen Handels mit mehreren Kilogramm Marihuana zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Nun muss erneut gegen den Mann verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Revision seines Verteidigers teils stattgegeben.
Der Grund: Laut den Karlsruher Richtern muss der Schuldspruch vom November 2019 auf eine Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge umgestellt werden. Vom Landgericht Tübingen war der heute 49-Jährige wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt worden.
Die Sache müsse nun erneut von einer anderen Strafkammer des Landgerichts in Tübingen verhandelt und entschieden werden, so der BGH.
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