Eine Fahrt mit dem Rettungswagen: Dann müssen Patienten in Pforzheim und dem Enzkreis zahlen
Pforzheim/Enzkreis. Ein Notfall wird gemeldet, ein Krankenwagen rückt aus. Vor Ort wird den Sanitätern schnell klar, dass sie dem Patienten so weit helfen können, dass ein Transport ins Krankenhaus nicht nötig ist. Also rückt der Rettungsdienst wieder ab, der Patient geht am nächsten Tag zum Arzt, Einsatz beendet.
Oder doch nicht? Tatsächlich, denn obwohl der Patient versorgt wurde, zählt die ganze Aktion rein rechtlich als Leerfahrt. Aufgabe der Rettungsdienste sind gemäß Gesetz aber eigentlich nur Transportfahrten. Dass Rettungssanitäter heutzutage so viel mehr leisten können, wird darin nicht berücksichtigt. „Es ist nicht mehr so wie früher, als der Patient immer in ein Krankenhaus gebracht wurde“, sagt Wolfgang Kramer, Präsident des DRK-Kreisverbands Pforzheim-Enzkreis.
Und vielleicht wäre das Thema der Leerfahrten und der Rettungsdienstfinanzierung nie groß aufgekommen, hätte der Gemeinderat in Essen im Dezember 2025 nicht eine überregional beachtete Entscheidung gefasst: Weil die Krankenkassen die Kosten für Leerfahrten künftig nicht mehr vollumfänglich übernehmen, sollte der Fehlbetrag auf die Patienten umgelegt werden. Konkret ging es um 267 Euro, welche unabhängig davon, ob es sich um eine Leerfahrt handelt, gezahlt werden sollte. Nach öffentlichem Protest wurde der Beschluss zwar wieder weitestgehend kaltgestellt, das grundsätzliche Problem – die Lücke bei der Kostenübernahme – blieb aber bestehen.
Tarif und Budget statt Gebühr
An Emscher und Ruhr ist, anders als in Baden-Württemberg, die Stadt für die Organisation des Rettungsdienstes zuständig (siehe Infokasten). Die Patienten sollten nach dem Einsatz einen Gebührenbescheid erhalten, dessen Betrag weitestgehend, aber nicht vollumfänglich von den Krankenkassen übernommen würde. Denn die Gebühren basieren auf einer Mischkalkulation, in die auch Leerfahrten und Unterdeckung einfließen – und dafür sehen sich die nordrhein-westfälischen Krankenkassen wohl nicht mehr zuständig. Diese Differenz darf die Stadt dem Patienten aber laut eigener Aussage schon aus rechtlich Gründen nicht erlassen, hieß es. Darum verzichtet man nunmehr darauf, überhaupt Gebührenbescheide an gesetzlich Krankenversicherte zu schicken.
Auch in Baden-Württemberg gibt es solche Mischkalkulationen, sagt DRK-Kreisgeschäftsführer Herbert Mann. Allerdings handelt es sich aufgrund der hiesigen Organisationsstruktur nicht um kommunale Gebühren, sondern um individuell durch die Rettungsdienstgesellschaft ausgehandelte Tarife.
„Wir bilden jährlich ein Gesamtbudget, dass sich aus Personal- und Sachkosten zusammensetzt. Zu Ersteren gehören vor allem die Gehälter, zu Letzteren beispielsweise Gebäude, Treibstoff oder Einsatzmittel“, so Mann.
Beim DRK Pforzheim-Enzkreis beläuft sich dieses Budget derzeit auf rund zehn Millionen Euro.
Auf Basis dieses Wertes tritt der Kreisgeschäftsführer in Verhandlungen mit den Kostenträgern, den gesetzlichen Krankenkassen. Deren Verhandlungsführer sei üblicherweise die AOK. Aus dem bewilligten Budget resultieren dann wiederum die Tarife für die unterschiedlichen Einsatzformen. „Damit ist alles abgedeckt“, betont er – auch die Leerfahrten, die immerhin ein Drittel des Gesamtaufkommens ausmachen.
Kreisverbandspräsident Kramer sagt, dass er die Idee, Kosten für Leerfahrten, umzulegen, durchaus nachvollziehen kann – etwa bei Leuten, welche den Rettungsdienst leichtfertig rufen. Nur: „Das ist politisch natürlich ein Fass ohne Boden.“ Man müsste, theoretisch gesprochen, juristisch ganz klar ausdefinieren, wer zahlt und wer nicht. Denn er sieht eine Gefahr, welche auch in Essen heiß diskutiert wird: Was passiert, wenn jemand in Zeiten steigender Kosten den Notruf nicht mehr betätigt, weil er glaubt, sich die Kosten nicht mehr leisten zu können? Das wäre fatal. Schließlich sei man für jeden da, „der uns braucht“.
Aber die Frage stelle sich laut Karmer im hiesigen Rettungsdienstbezirk auch nicht. Bislang sei man mit den Kassen bei der Budgetverhandlung immer auf einen gemeinsamen Nenner gekommen, so Kreisgeschäftsführer Mann. Und: „Wir dürfen als gemeinnützige Organisation ja auch keinen Gewinn machen.“ Ein leichtes Plus für etwaige Investitionen sei aber zulässig. Und umgekehrt seien die Krankenkassen natürlich dazu verpflichtet, mit den Beitragsgeldern sorgsam umzugehen, ergänzt Kramer. Die Politik sei an diesen Verhandlungen im Übrigen gar nicht beteiligt.
Ein Land, zwei Organisationssysteme
Grundsätzlich gibt es in Deutschland zwei Systeme, nach denen die Rettungsdienste organisiert werden – und beide gehen auf die (westdeutsche) Nachkriegszeit zurück. In Bundesländern, welche in der britischen Besatzungszone lagen, obliegt es den Landkreisen oder kreisfreien Städten, sich um den Rettungsdienst zu kümmern. Diese beauftragen wiederum Rettungsdienstgesellschaften wie das DRK, den Arbeit-Samariter-Bund (ABS) oder die Malteser. Die jeweiligen Gebühren für die Einsätze legen die Kommunen selbst fest. Essen erhebt laut einer Musterrechnung beispielsweise 1020 Euro für einen Rettungswageneinsatz.
In Bundesländern, welche primär in der amerikanischen Zone lagen, etwa Baden-Württemberg, Bayern und Hessen, kommt der Auftrag direkt durch das Innenministerium. Es werden sogenannte Rettungsdienstbereiche gebildet, welche von verschiedenen Rettungsdienstgesellschaften betreut werden. Die bedeutsamste hiervon im Südwesten ist das Deutsche Rote Kreuz (DRK), welches rund 78 Prozent der Aufgaben übernimmt.
Im Rettungsdienstbereich übernimmt der sogenannte Bereichsausschuss die Verantwortung für Planung und Gestaltung des Rettungsdiensts. Dieser Ausschuss ist paritätisch mit Vertretern der Rettungsdienstgesellschaften und Krankenkassen besetzt.
