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Eisingen -  18.06.2020
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Eisinger Millionenprojekt „Ortskern III“ vor dem Schlusspunkt

Eisingen. Die städtebauliche Erneuerung für das Eisinger Sanierungsgebiet „Ortskern III“ mit einer Gesamtfläche von rund vier Hektar wurde vor zwölf Jahren in das Landessanierungsprogramm mit einem Bewilligungszeitraum bis Ende April 2020 aufgenommen

Zum Abschluss muss der Gemeinderat noch eine Satzung zur Aufhebung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes erlassen. Nach eingehender Beratung und Information über das Sanierungsgeschehen durch Bürgermeister Thomas Karst und Sanierungsberater Klaus-Peter Hildebrand von der Kommunalentwicklung der Landesbank-BW konnten die Abstimmungen wegen Beschlussunfähigkeit des 15-köpfigen Gremiums nicht durchgeführt werden. Zwei Mitglieder fehlten entschuldigt und sechs Mitglieder waren befangen, so dass die für die Beschlussfähigkeit erforderliche Mindestzahl von acht stimmberechtigten Ratsmitgliedern nicht erreicht war. In der nächsten Ratssitzung soll die Beschlussfassung nachgeholt werden.

Hildebrand führte aus, dass für das mehrmals erweiterte Sanierungsgebiet ein Förderrahmen von 1,75 Millionen Euro bewilligt wurde, der auch ausgeschöpft wurde. Insgesamt wurden nämlich 1,71 Millionen Euro für förderungsfähige Bau- und Ordnungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet ausgegeben. Darunter waren 15 private Projekte mit einer Investitionssumme von 940.000 Euro. Die bedeutenden öffentlichen Projekte waren, so Hildebrand, beispielsweise zum Auftakt der Abbruch eines Wohnhauses an der Kirchsteige und damit verbunden die Neugestaltung des Kirchplatzes als Treffpunkt und Veranstaltungsplatz, die Erneuerung des Rathauses und des Vereinshauses (ehemaliges Schulhaus) sowie in jüngster Zeit der Neubau des evangelischen Kindergartens „Gartenstraße“ und des benachbarten öffentlichen Spielplatzes.

Insgesamt steuerten das Land 1,05 Millionen Euro und die Gemeinde Eisingen 684.000 Euro an Städtebaufördermitteln bei. Bürgermeister Karst würdigte das Engagement Hildebrands und dessen Vorgänger Nikolaus Weber während der zwölfjährigen Sanierungszeit, bei der Eisingen in seiner städtebaulichen Entwicklung ein großes Stück vorangekommen sei. Man werde in absehbarer Zeit die planerischen Voraussetzungen für die Förderung eines weiteren Sanierungsgebietes angehen.

Was der Gemeinderat im Zuge des Abschlusses zudem beschließen muss, ist, dass keine Ausgleichsbeträge für eventuelle Bodenwertsteigerungen erhoben werden. Letzteres ist nach einer Bagatellklausel möglich, weil vom Gutachterausschuss bei 55 betroffenen Grundstücken nur geringfügige Werterhöhungen ermittelt wurden. Auch würden höchstens 15 000 Euro an Ausgleichsbeträgen zu zahlen sein, bei einem zur Erhebung nötigen Verwaltungsaufwand von 82.000 Euro.

Autor: ott