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Enzkreis -  12.04.2026
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Fassadenbeleuchtung verboten: Diese Regeln gelten jetzt in Baden-Württemberg

Enzkreis. Seit April gilt in Baden-Württemberg wieder das Verbot von Fassadenbeleuchtung im Sommerhalbjahr – zum Schutz von Insekten und Umwelt. Alle Infos:

In der Sommersaison braucht man eine Ausnahmegenehmigung, wenn das Fassadenlicht weiterhin aktiviert bleiben soll.
In der Sommersaison braucht man eine Ausnahmegenehmigung, wenn das Fassadenlicht weiterhin aktiviert bleiben soll. Foto: Symbolfoto: Regierungspräsidium Karlsruhe

Mit dem jährlich ab 1. April geltenden Verbot von Fassadenbeleuchtung nach Paragraf 21 Absatz 2 des Landesnaturschutzgesetzes setzt das Land Baden-Württemberg ein klares Zeichen gegen Lichtverschmutzung. Die Regelung sieht vor, dass Fassaden von Gebäuden im Sommerhalbjahr grundsätzlich vom 1. April bis zum 30. September nicht beleuchtet werden dürfen. Im Winterhalbjahr vom 1. Oktober bis zum 31. März dürfen Gebäudefassaden nur in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr nicht beleuchtet werden.

Vom Verbot ausgenommen sind Beleuchtungen, die „aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der Betriebssicherheit erforderlich oder aufgrund einer Rechtsvorschrift vorgeschrieben“ sind. Darüber hinaus sind Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall aus wichtigem Grund oder zur Vermeidung besonderer Härten möglich. Die zuständigen Naturschutzbehörden bei den Großen Kreisstädten, Stadtkreisen und Landratsämtern können diese unter Auflagen erteilen. In Betracht kommen zum Beispiel besondere Ereignisse wie Stadtfeste sowie Gebäude von herausragender, kultureller, historischer oder architektonischer Bedeutung.

Dabei prüfen und bewerten die Behörden unter anderem Art und Lage des Gebäudes, den Umfang der Ausnahme sowie den Einsatz einer nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik besonders insektenfreundlichen Beleuchtung. Das Verbot gilt seit 2023 für alle Gebäude – neben öffentlichen Gebäuden auch für Wohnhäuser, Firmengebäude und Kirchen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe ruft alle Gebäudebesitzerinnen und Gebäudebesitzer auf, die Regelung einzuhalten und so einen Beitrag zur Reduktion von Lichtverschmutzung zu leisten.

In den vergangenen Jahrzehnten hat künstliche Beleuchtung stark zugenommen. Zu viel und falsch eingesetztes Licht hat gravierende Folgen: Es schadet Tieren und Pflanzen, beeinträchtigt die menschliche Gesundheit, vermindert die Sicht auf den Sternenhimmel und führt zur Verschwendung von Energie und Ressourcen.

Betroffen sind vor allem Insekten. Als große Nahrungsquelle im Tierreich erfüllen sie wichtige Funktionen als Verwerter organischer Stoffe; viele Arten sind in der Landwirtschaft wertvolle Nützlinge. Vor allem gehören Insekten zu den wichtigsten Pflanzenbestäubern. Damit sind sie unentbehrlich für die menschliche Nahrungsgrundlage. Etwa die Hälfte aller heimischen Insektenarten ist nachtaktiv. Künstliches Licht wirkt für sie vielfach wie eine tödliche Falle: Es lockt sie an, sie kreisen stundenlang um die Lichtquelle – man spricht auch vom Staubsaugereffekt.