Ferienbetreuung für Schüler in Schömberg: Das müssen Eltern nun beachten
Schömberg. Ab dem neuen Schuljahr kommt sie: die ganztägige Betreuung von Grundschülern. Damit der Nachwuchs auch in den Ferien richtig betreut ist, will Schömberg nun mit Unterreichenbach und Bad Liebenzell zusammenarbeiten. Welche Auswirkungen hat das für Eltern?
Was müssen sie beachten? Und für welche Kinder gilt das Angebot eigentlich? Der Gemeinderat hat jüngst darüber entschieden. Der Überblick:
Welche Kinder haben einen Anspruch auf eine ganztägige Betreuung in den Ferien?
Laut Gesetz alle Grundschulkinder. Der Rechtsanspruch wird aber erst stufenweise eingeführt. Mit Beginn des kommenden Schuljahrs sind nun erst die Erstklässler dran. Aber: In den Sommerferien sollen weiterhin alle Schömberger Grundschüler betreut werden. „Derzeit stehen dafür genügend Kapazitäten zur Verfügung“, so die Verwaltung in einer Vorlage.
Wie hoch ist der Bedarf?
Für die Ferienzeiten nicht sehr hoch. Die Verwaltung hat bei den 71 Eltern nachgefragt, deren Nachwuchs einen Anspruch auf die ganztägige Betreuung in diesem Zeitraum hätte.
Lediglich 25 davon haben laut Rathaus geantwortet. 13 hätten überhaupt keinen Bedarf für ihren Erstklässler oder Erstklässlerin bekundet. Die meisten Väter und Mütter bräuchten in den Sommerferien eine Betreuung (12). Gefragt sind auch die Pfingstferien (8). Danach kommen die Oster- (6) und Faschingsferien (5) sowie die Weihnachts- und Herbstferien (jeweils 2).
Warum will Schömberg mit den anderen zusammenarbeiten?
Die Verwaltung um Bürgermeister Matthias Stepan führt wegen des geringen Bedarfs Effizienz, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit an. „Eine interkommunale Zusammenarbeit in diesem Bereich ist sinnvoll und zielführend“, heißt es.
Wo werden die Schüler dann betreut? In Schömberg, Unterreichenbach oder in Bad Liebenzell?
An allen drei Standorten. Die Kommunen wechseln sich ab. Die einwöchigen Ferien im Herbst und an Fasching übernimmt Schömberg. Die zweiwöchigen Osterferien Bad Liebenzell und die ebenfalls 14 Tage dauernden Pfingstferien dann Unterreichenbach. Das Gesetz sehe keinen Anspruch auf Betreuung am Schulort vor. Ein Fahrtweg von circa 30 Minuten ist laut Landratsamt für Eltern zumutbar. „Diese sind somit selbst für den Transport zum Betreuungsort zuständig.“ Wo dieser dann genau ist? Bisher unklar.
Und was ist in den Sommerferien?
In den Sommerferien bleiben die Kinder dann in ihren eigenen Kommunen: Schömberger in Schömberg, Unterreichenbacher in Unterreichenbach und so weiter. Laut Gesetz dürfen die Kommunen übrigens bis zu vier Wochen keine Ferienbetreuung im Jahr anbieten. Die Glücksgemeinde will zwei Wochen im Winter und in der zweiten sowie dritten Woche in den Sommerferien keine Betreuung anbieten. Die Schließzeiten seien an diejenigen der Kitas angepasst. Das sei eine erhebliche Erleichterung für die Mütter und Väter.
Was müssen Eltern beachten?
Es gibt beispielsweise Anmeldefristen. Für die Herbst- und Faschingsferien ist der Stichtag in diesem Jahr am 24. Juli. Für die Oster- und Pfingstferien der 27. November. In Schömberg müssen Kinder noch in Papierform angemeldet werden, in Bad Liebenzell und Unterreichenbach geht das schon digital. Der Nachzügler will das aber langfristig ebenfalls einführen.
Die Betreuungszeit soll acht bis achteinhalb Stunden betragen. Das Zeitfenster soll dabei individuell festgelegt werden. „Die Kosten für die Ferienbetreuung steuert jede Kommune selbst, da hier zum aktuellen Zeitpunkt die Differenz zu groß ist. Langfristig wäre es möglich, dass die Kommunen einheitliche Kosten einführen.“ Das alles soll aber in einem Anschreiben stehen, dass die Verwaltung noch an die Eltern von Kindern mit Rechtsanspruch schicken möchte – und zwar kommende Woche.
Welche Kritik gibt es?
Die äußerte Gemeinderätin Katja Rathfelder (MUZ) bezüglich der Pfingstferien. Da sei Schömberg bisher super aufgestellt. „Jetzt wird der Standard verschlechtert.“ Heißt: In diesen Ferien sollen jetzt erst einmal nur noch die Erstklässler betreut werden, die einen Rechtsanspruch haben. Die älteren Kinder bis zur vierten Klasse – bisher dabei – sind außen vor. Rathfelder stimmte am Ende auch als einzige Rätin gegen den Vorschlag der Verwaltung.
