Gemeinde Kieselbronn lässt geplante Stromleitungstrasse juristisch prüfen
Kieselbronn. Nach wie vor steht man in Kieselbronn der neuen Stromleitungstrasse kritisch gegenüber, die dereinst vom Umspannwerk in Birkenfeld nach Ötisheim verlaufen soll. Schon seit vielen Jahren wird sowohl im Gemeinderat als auch in der Bevölkerung über den geplanten Neubau der Leitung diskutiert, die Strom mit einer Höchstspannung von bis zu 380 Kilovolt transportieren und auch an Kieselbronn vorbeiführen soll.
Nun ist etwas passiert, das Bürgermeister Heiko Faber überhaupt nicht glücklich stimmt: Der Planfeststellungsbeschluss wurde erlassen und der Vorhabenträgerin übergeben. Damit hat die TransnetBW nun Baurecht. Faber sagt, dabei seien alle Einwendungen der Gemeinde Kieselbronn zurückgewiesen worden. In einem umfangreichen Schriftsatz hatte der Bürgermeister im Planfeststellungsverfahren für die Gemeinde im Februar vorigen Jahres eine Stellungnahme abgegeben. Den entsprechenden Beschluss fasste er damals per Eilentscheidung – aber nicht, ohne vorher die einhellige Zustimmung des Gemeinderats einzuholen, wie er gegenüber der PZ betont hatte.
Acht Seiten war die Stellungnahme lang, in der es unter anderem um die Höhe der Masten ging, die bei der ersten Planänderung verlegt wurden. Dass bei einigen nach der Verschiebung auf einen anderen, höhergelegenen Standort bei gleichbleibender Masthöhe insgesamt größere Höhen vorgesehen sind, konnten Bürgermeister und Gemeinderat nicht nachvollziehen.
Ein weiterer Knackpunkt war für sie das Mastbild: Schon früh hatte Kieselbronn für seine Gemarkung Kompakt- und Vollwandmasten gefordert, die in Bezug auf Höhe, Traversenbreite und Immissionen im Vergleich zu den konventionellen Stahlgittermasten deutlich reduziert sind. Doch nachdem der Vorhabenträger eine weitere Optimierung nicht in Aussicht gestellt hatte, sah man in Kieselbronn keine Vorteile mehr gegenüber den Stahlgittermasten, die inzwischen niedriger und mit geringerer Traversenbreite umsetzbar waren. Hinzu kam der Umstand, dass ihre Einzelteile deutlich leichter anzuliefern wären als die der Vollwandmasten. Daher forderte man den Einsatz von Stahlgittermasten mit derselben Höhe und Traversenbreite wie die bisher geplanten Vollwandmasten – für den Fall, dass deren Optimierung weiterhin abgelehnt wird.
Doch daraus scheint nichts zu werden: Nach dem Planfeststellungsbeschluss sieht die Planung aktuell vor, dass auf Kieselbronner Gemarkung nur Vollwandmasten stehen sollen – mit einer Ausnahme im Aspenwald, wo ein Stahlgittermast vorgesehen ist. Gefordert hat die Gemeinde auch ein Mitspracherecht bei Farbgestaltung der Masten, aber auch das ist laut Faber abgelehnt worden. Allerdings habe man in dieser Sache mit dem Naturschutzamt des Enzkreises bereits Kontakt aufgenommen.
Gemeinderat entscheidet
In der jüngsten Gemeinderatssitzung verwies der Bürgermeister auf die Möglichkeit, Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss einzureichen. Allerdings hätte das keine aufschiebende Wirkung und die TransnetBW könnte trotzdem auf eigenes Risiko loslegen. Ob Kieselbronn klagen will, steht noch nicht fest. Entscheiden würde das ohnehin der Gemeinderat. Faber sagte in der Sitzung, man habe dem von der Gemeinde beauftragten Anwalt die Unterlagen übermittelt und ihn gebeten, zu prüfen, wie er die Angelegenheit einschätzt und welche Erfolgsaussichten eine Klage haben könnte. Auch mit ihrer Rechtsschutzversicherung steht die Gemeindeverwaltung laut Faber in Kontakt.