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Schömberg -  24.02.2022
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Geplanter Bauernhof in Bieselsberg wird zum Zankapfel

Schömberg. Nachdem die Untere Baurechtsbehörde des Landratsamtes in Calw im vergangenen Jahr gleich zweimal hintereinander ablehnende Signale bezüglich des Bauvorhabens eines landwirtschaftlichen Familienbetriebes in Bieselsberg gegeben hat, soll nun ein regulärer Bebauungsplan aufgestellt und die bisherigen Schwierigkeiten behoben werden.

Einstimmig hat der Gemeinderat Schömberg dann auch für die Aufstellung des Bebauungsplans „Wengelsbach“ in Bieselsberg gestimmt und sich wiederholt damit für das geplante Projekt stark gemacht.

Insbesondere bei einigen Anliegern, die sich zweimal erfolgreich gegen das Bauvorhaben gewehrt hatten, sorgte das nun für Ärger und Unverständnis. So meldete sich einer der Angrenzer im Rahmen der Einwohnerfragestunde zu Wort: „Die Bauherren haben zweimal kein Recht bekommen, dann machen sie jetzt halt einen Bebauungsplan“, schimpfte er. „Hier wird Schmu getrieben.“

Sowohl die Verwaltungsspitze, als auch CDU-Gemeinderat und Vorsitzender des Bieselsberger Ortschaftsrats, Michael Nothacker, beschwichtigten: „Hier wird kein Schmu getrieben“, so Nothacker. Es handele sich um ein ganz reguläres Verfahren, wo jeder seine Bedenken vortragen könne. Bürgermeister Matthias Leyn ergänzte, der Bebauungsplan müsse zudem der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden. „Hier werden alle Bedenken sehr genau geprüft.“ MUZ-Gemeinderat Jan Neuweiler bedauerte währenddessen, dass bei diesem Vorhaben nur der Umweg über ein Bebauungsplanverfahren bleibe. „Es ist doch grundsätzlich sehr erfreulich, dass überhaupt noch jemand in die Landwirtschaft investieren will“, sagte er.

„Aus Sicht des Ortschafts- und Gemeinderates erfährt der Teilort mit dem Bauvorhaben eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität“, sagte Bauamtsleiter Martin Dittler. Geplant ist der Neubau von zwei Gebäuden, die unter anderem Stall, Wohnhaus, Ferienwohnung und einen Hofladen beherbergen sollen. Die Bauvoranfragen waren im vergangenen Jahr wiederholt auch an Bedenken der Angrenzer gescheitert, obwohl die Bauherren die Zufahrt zu dem Hof für die zweite Bauvoranfrage bereits umgeplant hatten.

Aber auch die Tatsache, dass die Bauherren Gewerbe planten, verhinderte letztlich wohl das Vorhaben im Außenbereich. „Dort ist ohne Bebauungsplan nur Landwirtschaft zugelassen“, erläuterte Nothacker. Weshalb die Bauherren sich nun dazu entschlossen hätten, die Aufstellung des Bebauungsplans „Wengelsbach“ auf eigene Kosten zu beantragen.

Autor: kun