Haushalten ohne Etat im Enzkreis – was geht und was geht nicht?
Enzkreis. Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg fordert, dass Kommunen vor dem Beginn des Jahres eine Haushaltssatzung erlassen müssen. Eigentlich. Denn ganz so streng wird dies in der Praxis nicht gehandhabt. 23 Gemeinden im Enzkreis haben bislang noch keinen Etat verabschiedet und starten so ohne genehmigten Haushalt ins Jahr 2019. Was das für die Handlungsfähigkeit der Kommunen bedeutet, erklärt Frank Stephan, Finanzdezernent des Kreises.
Warum warten so viele Gemeinden mit der Haushaltsverabschiedung bis ins neue Jahr?
Wesentliche Faktoren des kommunalen Haushalts seien der Finanzausgleich des Landes sowie der Hebesatz der Kreisumlage, sagt Stephan. „Große Kostenbrocken“, für deren Berechnung die Grundlagen erst spät im Jahr vorlägen. Darauf warteten die Gemeinden. So seien 2017 die ersten Zahlen zum Finanzausgleich erst Anfang Dezember bekannt gewesen. Da habe auch der Enzkreis anhand der Daten des Vorjahres „sehr vorsichtig kalkulieren“ müssen.
Gibt es keine Deadline?
Nicht wirklich. Die Gemeinden müssen ihre Haushaltssatzungen der Kommunalaufsicht im Landratsamt zur Genehmigung vorlegen. Die Große Kreisstadt Mühlacker und der Enzkreis der Kommunalaufsicht des Regierungspräsidiums (RP) Karlsruhe. Dort wird dann unter anderem über die Höhe von Kreditaufnahmen entschieden. Sie würden bei Verzögerungen irgendwann nachhaken, sagt Stephan.
Wie ein wirtschaften ohne Etat möglich ist, welche Nachteile dies mit sich bringt und was dies für die Angestellten bedeutet, lesen Sie am Freitag, 4. Januar, in der „Pforzheimer Zeitung“ oder im E-Paper auf PZ-news oder über die Apps auf iPhone/iPad und Android-Smartphones/Tablet-PCs.