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Pforzheim -  23.03.2026
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Im Ernstfall zählt der eigene Wille: Pforzheimer Kliniken empfehlen Patientenverfügung ab 18 Jahren

Pforzheim. Ein Unfall, ein Schlaganfall, ein Koma – und plötzlich stellt sich eine Frage, die viele gerne verdrängen: Wer entscheidet über mein Leben, wenn ich es selbst nicht mehr kann? Helfen kann in solch einem Fall eine Patientenverfügung. Dass ein solches Dokument wichtig ist, betonten die Pforzheimer Krankenhäuser. „Eine Patientenverfügung hat gegenüber den Behandlern und den Angehörigen einen hohen Stellenwert“, sagt Dr. Ralf Müller-Lenz, Stellvertretender Vorsitzender des Ethikkomitees und Chefarzt der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie am Siloah St. Trudpert Klinikum.

Heart rate and patient condition control monitor in hospital theater room during surgery operation
Was wenn man plötzlich nicht mehr in der Lage ist, selbst über seine Behandlung zu entscheiden? Ein schriftlich festgelegter Wille hilft nicht nur den Medizinern, sondern entlastet auch die Angehörigen in schwierigen Situationen. Foto: bilanol - stock.adobe.com

Sie entfalte ihre Bindungswirkung, wenn der Patient seinen Willen nicht mehr selbst bilden oder äußern könne. Solange ein Patient einwilligungsfähig sei, entscheide ausschließlich sein aktueller Wille – selbst dann, wenn er in einer Patientenverfügung etwas anderes festgelegt habe.

Dasselbe betont auch das Helios Klinikum, wo wie am Siloah bei der Aufnahme geklärt wird, ob ein solches Dokument vorliegt. Manchmal wird es auch erst in der Klinik verfasst, etwa dann, wenn dort Erkrankungen diagnostiziert werden, die mit einem möglichen früheren Tod oder Leidensweg verbunden werden, wie Krebs.

Tod wird gern verdrängt

Während die Kliniken über die Anzahl der Patienten mit Verfügungen keine Statistiken führen, gibt das Siloah deren durchschnittliches Alter im vergangenen Jahr mit 76 Jahren an. Am Helios Klinikum haben vor allem Menschen zwischen 50 und 60 Jahren ein solches Dokument. „Seit der Corona-Pandemie ist das Bewusstsein bei jüngeren Menschen gestiegen, dennoch ist die Quote bei unter 40-Jährigen noch immer sehr gering“, erklärt Thilo Bode, Leitender Arzt der Zentralen Notaufnahme. Während er über die Gründe hierfür nur spekulieren kann, führt der Vorsitzende des Ethikrats am Siloah die Zurückhaltung darauf zurück, dass die emotionale Auseinandersetzung mit Tod und Sterben häufig Angst verursacht. „Daher wird sie lange aufgeschoben in der Hoffnung, dass es einen noch nicht betrifft“, sagt Müller-Lenz.

Dabei empfehlen die Kliniken eine Verfügung ab der Volljährigkeit. „Denn liegen weder diese noch eine Vorsorgevollmacht vor, können Angehörige nicht mehr ohne Weiteres Entscheidungen treffen“, sagt Bode. Ihm zufolge erfolgt die Behandlung dann entsprechend dem mutmaßlichen Willen des Betroffenen. Um ihn zu ermitteln, spreche man mit Angehörigen oder dem gesetzlich bestellten Betreuer. Bei Ehepaaren greife das befristete Ehegattennotvertretungsrecht.

Im Zwiespalt

Laut Müller-Lenz stellt eine fehlende Patientenverfügung nicht nur das Klinikpersonal, sondern auch Angehörige vor Herausforderungen, beispielsweise hinsichtlich lebenserhaltender Maßnahmen. „Der konkrete Wille des Patienten ist nicht eindeutig dokumentiert, so dass das Recht auf Selbstbestimmung nicht zuverlässig berücksichtigt werden kann“, sagt er. Gleichzeitig müsse das Personal medizinische Entscheidungen verantwortungsvoll treffen und zentrale ethische Grundsätze beachten: das Nicht-Schaden-Prinzip, die Fürsorgepflicht gegenüber dem Patienten sowie den Grundsatz der Gerechtigkeit.

Thilo Bode vom Helios nennt in diesem Zusammenhang den Grundsatz „in dubio pro vita“ – im Zweifel für das Leben. In solchen Fällen werde grundsätzlich lebens- und gesundheitserhaltend behandelt. „Dies kann zu Maßnahmen führen, die nicht dem tatsächlichen Willen des Betroffenen entsprochen hätten“, sagt Bode.

Konflikte und Spannungen

Und noch etwas: Ohne klare Vorgaben könne es zu Unsicherheiten, inneren Konflikten und Spannungen zwischen Behandelnden und Angehörigen kommen, insbesondere wenn unterschiedliche Vorstellungen über den mutmaßlichen Patientenwillen bestehen, weiß Müller-Lenz. Besonders belastend sei es, wenn ein Dissens zwischen Behandlern und Angehörigen oder unter Behandlern und unter Angehörigen bestehe sowie bei Behandlungsverläufen von sehr jungen Patienten.