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Neuenbürg -  24.11.2020
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Im Streit um das Kind Jagdmesser gezückt: 31-Jähriger aus Neuenbürg wegen versuchten Totschlags vor Gericht

Neuenbürg. Ein 31-jähriger Angeklagter aus Neuenbürg wollte Anfang Juli 2020 sein Stiefkind vom leiblichen Vater holen, das zuvor dorthin geflohen ist. In der Wohnung zieht er ein Messer. Wollte er töten oder war es Notwehr?

6. Juli 2020: Weil er bei seiner Mutter und seinem Stiefvater wiederholt geschlagen worden sei, habe sein 12-jähriger Sohn aufgelöst vor seiner Tür gestanden. So berichtet es der 43-jährige leibliche Vater vor Gericht. Damals klingelt am Abend sein Telefon. Es ist der 31-jährige Stiefvater, der fragt, ob das Kind bei ihm sei. Nur wenige Minuten später taucht dieser vor der Tür auf, um den Sohn nach Hause zu holen. Ein Gerangel. Der Eindringling zieht ein Jagdmesser mit zehn Zentimeter Klinge und soll versucht haben, dem Vater in den Bauch zu stechen. So die Version des Opfers. Schließlich sei es ihm gelungen, dem Angreifer das Messer abzunehmen. Seit gestern sitzt der Stiefvater wegen versuchter Tötung auf der Anklagebank vor dem Schwurgericht des Landgerichts Karlsruhe – und widerspricht: Er habe sich mit der Waffe nur verteidigt.

Der Tat, die dem Angeklagten von Staatsanwalt Bernhard Ebinger vorgeworfen wird, ging ein jahrelanger Streit der Mutter mit dem leiblichen Vater voraus. Einer der beiden gemeinsamen Söhne entscheidet sich früh, beim Vater zu leben. Der Jüngere, jetzt Zwölfjährige, bleibt bei der Mutter.

Häufig Auseinandersetzungen in der Vergangenheit

Wie der Stiefvater vor Gericht erzählt, habe es oft Auseinandersetzungen auch wegen des Unterhalts zwischen den Eltern gegeben. Er habe sich da raushalten wollen und ein „neutrales Verhältnis“ zum 43-jährigen Vater gehabt, wie er sagt. Der leibliche Vater berichtet: Schon zwei Wochen vor der Tat sei der Junge einmal aus dem Haus der Mutter abgehauen.

Dann die Eskalation am 6. Juli: Der 31-Jährige drückt sich gegen die Tür, will ins Innere der Wohnung. Soweit stimmen die Schilderungen noch überein. Was dann passiert, davon gibt es zwei Versionen:

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