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Enzkreis -  26.05.2026
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Inkasso-Betrug: Das Spiel mit der Angst ist auch im Enzkreis angekommen

Margit T. (Name von der Redaktion geändert) ist bei dem Schreiben, das ihr vor ein paar Tagen ins Haus geflattert ist, gleich aufgefallen, dass da etwas faul sein muss. Betrüger wollten an das Geld der Seniorin aus dem Enzkreis. Die Verfasser eines gefälschten Inkasso-Schreibens wollten ihr Glauben machen, dass ihr Konto gepfändet und ein Verfahren eingeleitet worden ist, um angeblich säumige Beträge von ihr einzutreiben.

Teure Folgen: Inkasso-Schreiben nicht ignorieren
Ein richtiges Inkasso-Schreiben oder ist es gefälscht? Quasi wöchentlich berät die Verbraucherzentrale zum Thema Fake-Inkasso. Betrüger versuchen, sich von den Betroffenen Geld zu ergaunern. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Büttner

„Im Auftrag der Lotterie informieren wir Sie, dass nach unseren Unterlagen noch offene Zahlungsbeträge bestehen. Ein Inkasso-Verfahren und Kontopfändungen wurden eingeleitet. Bitte nehmen Sie zeitnah Kontakt mit uns auf. Mit freundlichen Grüßen Dr. RA Gustav Kowalski“, liest sie im Gespräch mit der PZ das Schreiben vor.

Anzeige bei der Polizei

Absender ist ein Unternehmen namens „Ziel Inkasso“. Es sei weder ein Betrag noch der Name der ominösen Lotterie genannt worden, sagt sie.

Die Unterschrift auf dem Schreiben sei gedruckt gewesen. Die genannte IBAN habe bei den letzten vier Nummern mit der ihres Kontos übereingestimmt. Sie habe gleich bei der Polizei Anzeige erstattet und sich bei der „Pforzheimer Zeitung“ gemeldet, um andere zu warnen, dass gefälschte Schreiben im Umlauf seien. Es gebe Menschen, denen solche Schreiben Angst einjagen würden, erklärt sie. Damit hat sie recht: Laut Erich Nolte, Rechtsberater bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, spielen Betrüger ganz bewusst mit der Angst der Betroffenen. Dass das Schreiben nicht echt sein kann, habe ihr ihre kaufmännische Ausbildung verraten. „Ich habe selbst früher Mahnungen geschrieben“, sagt sie. Sie kenne sich mit der Form solcher Schreiben aus. Außerdem sei sie durch ein Verbrauchermagazin im Fernsehen auf diese Art von Betrug aufmerksam geworden.

„Schwarzliste Inkasso“

Liest man auf der Homepage der Verbraucherzentrale nach, so findet man das ominöse Unternehmen und mit dem dazugehörigen Anwalt auf der „Schwarzliste Inkasso“. Der Sitz der GmbH soll angeblich in Mitteldeutschland sein: Gerstungen in Thüringen, eine Gemeinde mit rund 9000 Einwohnern. Einen Eintrag im Rechtsdienstleistungsregister, dort werden Personen erfasst, die unter anderem Inkassodienstleistungen erbringen, gibt es von besagtem Unternehmen aber nicht.

Margit T. hat im vorliegenden Fall jedenfalls den Braten vorzeitig gerochen – ob ihre Anzeige von Erfolg gekrönt sein wird, steht auf einem anderen Blatt, denn laut Polizeipräsidium Pforzheim werden nur sehr wenige solcher Fälle aufgeklärt (siehe Infokasten). „Wer ein unseriöses Schreiben erhält, sollte keinesfalls überweisen oder in einer anderen Form mit dem Fake-Unternehmen in Kontakt treten. Erstatten Sie Strafanzeige, wenn Sie einen Betrug vermuten“, heißt einer der Tipps der Verbraucherzentrale.

Was zu tun ist

Rechtsberater Erich Nolte betont, dass solche Schreiben, wie Margit T. eines bekommen hat, ein „gravierendes Problem“ sind. Quasi wöchentlich würden sich Menschen an die Verbraucherzentrale wenden, um beraten in diesen Fällen zu werden. Er sagt, dass bei einem Fake-Inkasso ein Widerspruch meist nicht notwendig ist und die Schreiben ignoriert werden können. Anders verhalte es sich aber bei einem regulären, aber strittigem Inkasso. Dort sei nach Klärung der Sach- und Rechtslage ein Widerspruch zwingend erforderlich, um einem Eintrag in einer Auskunftei, beispielsweise der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung), vorzubeugen.

Bestrittene Forderungen dürften dann nicht an Auskunfteien übermittelt werden. Auch wenn weitere Schreiben des Fake-Inkasso-Unternehmens eintrudeln, sollte man diese ignorieren und nicht bezahlen. Er rät zu einem „dicken Fell“. Denn: „Eine gerichtliche Geltendmachung droht in aller Regel nicht“, sagt er.

„Lotto 3000“-Abzocke

Das Spiel mit der Angst betrieb auch ein ehemaliger Heidelberger Rechtsanwalt in der Region: Große Wellen schlug vor 15 Jahren die Abzock-Masche von „Lotto 3000“. Die Betrüger haben über Call-Center ihre Opfer dazu gedrängt, Gebühren für eine angebliche Lotto-Gemeinschaft zu bezahlen. Danach wurden die Mitschnitte der Gespräche verfälscht und Vertragsabschlüsse fingiert. Die Opfer wurden mit einem regelrechten Telefonterror überzogen. 172 Menschen sollen erpresst und 45 betrogen worden sein. In knapp 1100 Fällen blieb es beim Versuch. Drei Jahre wurde ermittelt. In einem monatelangen Prozess im Jahr 2015 vor der Großen Wirtschaftskammer in Mannheim, wurden der ehemalige Rechtsanwalt und ein Informatiker zu jeweils vier Jahren Haft verurteilt. Einer der beiden erhielt zusätzlich eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten wegen Geldwäsche.

Nur geringe Aufklärungsrate: Was rät die Polizei?

Wie das Polizeipräsidium Pforzheim auf PZ-Anfrage mitteilt, wurde eine statistische Erfassung der Inkasso-Betrugsfälle erst vor Kurzem eingeführt, es liegen also keine validen Vergleichsdaten vor, ob es zurzeit eine Häufung der Betrugsfälle gibt.

Im Enzkreis wurde in diesem Jahr eine mittlere einstellige Zahl an Betrugsfällen, bei denen sich Täter als Inkasso-Unternehmen ausgegeben haben, festgestellt. In Pforzheim selbst sei kein Vorfall zur Anzeige gebracht worden, heißt es auf PZ-Anfrage. Allerdings seien die Fälle, in denen entsprechende Schreiben eingingen und kein Schaden eingetreten sei, deutlich häufiger. Die Aufklärungsquote solcher Fälle sei leider sehr gering, da die Ermittler hier nur selten entsprechende Ansätze zur Aufklärung der Tat hätten. Die Polizei rät, die Forderung zu überprüfen, wenn man ein solches Schreiben erhalten hat. Das Inkasso-Unternehmen könne man im Internet überprüfen. Falls es sich um ein unseriöses Unternehmen handelt, kann man bei der Polizei Anzeige erstatten. Bei seriösen Unternehmen und unberechtigten Zahlungsaufforderungen, empfiehlt die Polizei, Widerspruch einzulegen.