JVA-Mitarbeiter wegen Bestechlichkeit angeklagt: Trotz klarer Faktenlage kein Geständnis
Maulbronn/Heimsheim. Der Prozess gegen einen 60-jährigen Beamten der Justizvollzugsanstalt (JVA) Heimsheim wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit zieht sich weiter in die Länge. Am Dienstag, beim zweiten Verhandlungstag vor dem Maulbronner Amtsgericht, musste erneut ein Fortsetzungstermin anberaumt werden, weil wiederum der Hauptbelastungszeuge fehlte.
Vor Gericht vernommen wurde dennoch ein 50-jähriger Kollege des Angeklagten, der diesem zusammen mit Polizei und Staatsanwaltschaft eine Falle gestellt hatte, zumal der Verdächtige über Jahre hinweg immer wieder Lebensmittel und Alkohol in die JVA geschmuggelt haben soll. Zudem wurde die schriftliche Stellungnahme einer weiteren Zeugin verlesen. Beide Aussagen belasten den 60-Jährigen schwer.
Trotzdem will der Beschuldigte mit seinem Pforzheimer Anwalt Niels Jauch nach wie vor für einen Freispruch kämpfen. Vor allem deswegen, weil die Verteidigung den Hauptbelastungszeugen, einen ehemaligen Häftling, für unglaubwürdig hält. Der Mann hätte eigentlich schon zum Prozessauftakt vor zwei Wochen aussagen sollen, war damals seiner Ladung aber nicht gefolgt. Am Dienstag nun ließ der einstige JVA-Insasse ein ärztliches Attest vorlegen und erschien wieder nicht vor Gericht. Grund genug für Verteidiger Niels Jauch, auf die Vernehmung des Zeugen zu bestehen und so einen erneuten Fortsetzungstermin der Verhandlung zu erzwingen. Der Prozess wird am 12. November um 8.45 Uhr fortgesetzt.
Mehr über den Prozess gegen den JVA-Beamten lesen Sie am Mittwoch, 23. Oktober, in der „Pforzheimer Zeitung - Ausgabe Mühlacker“ oder im E-Paper auf PZ-news.