Kein Anspruch auf Busübernahme vom Enzkreis
Mühlacker. Gemeinsam nach einer vernünftigen Lösung suchen, lautet das Motto bei der geplanten Senderstädter Busübergabe. Wichtig: Der Enzkreis muss den Stadtbusverkehr nicht von der Stadt Mühlacker in seine Aufgabenträgerschaft übernehmen. Das ist laut der Ersten Landesbeamtin Dr. Hilde Neidhardt die Rechtsauffassung des Landkreises. In der Antwort an den Vorsitzenden der CDU-Fraktionen im Gemeinderat von Mühlacker und im Enzkreis, Günter Bächle, betont sie aber: Der Prozess der Übernahme des Stadtverkehrs Mühlacker durch den Enzkreis richte sich weniger nach rechtlichen, als vielmehr nach gemeinsam für sinnvoll erachteten Gesichtspunkten und werde letztlich durch die Gremien entschieden werden.

Politische Einordnung
Bekanntlich haben der Gemeinderat und vor ihm der Aufsichtsrat der Stadtwerke Mühlacker die Stadtverwaltung beauftragt, mit dem Enzkreis zu verhandeln. Ziel sei, dass dieser den Stadtbusverkehr übernimmt, so die CDU in einer Mitteilung zum Hintergrund der Anfrage ihres Vorsitzenden Günter Bächle als Kreisrat nach den rechtlichen Voraussetzungen. Letztlich müssten die Ergebnisse bewertet werden unter der Fragestellung: „Besteht für Mühlacker auch bei Übergabe der Zuständigkeit an den Enzkreis genügend Einfluss auf die Ausgestaltung des Stadtbusverkehrs?“ Bei der Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr handele es sich, so Neidhardt, um eine freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge. Träger dieser freiwilligen Aufgabe seien die Stadt- und Landkreise in eigener Verantwortung. Den Gemeinden sei die Befugnis eingeräumt worden, Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr zu fördern oder durch eigene Verkehrsunternehmen zu erbringen – so wie dies bis heute die Stadt Mühlacker wahrnehme. Sehe eine Gemeinde davon ab, weiterhin entsprechend tätig zu werden, so werde hierdurch nicht die Verpflichtung des Aufgabenträgers – in diesem Fall des Enzkreises – begründet, diese Leistungen fortzuführen oder selbst zu erbringen. Streng rechtlich betrachtet bestünde also keine Verpflichtung für den Enzkreis, den Stadtbusverkehr Mühlacker zu übernehmen und die Verkehrsleistungen überhaupt beziehungsweise zum Status quo oder gar in noch verbessertem Umfang fortzuführen. Gleichwohl dürfte allen Beteiligten bewusst sein, dass dies in der Konsequenz nicht gewollt sein könne und der Enzkreis gerne an einer guten Lösung mitwirke, betont die stellvertretende Landrätin. Zu bedenken gilt nach ihrer Auffassung vor diesem Hintergrund auch, dass mit dem geltenden Nahverkehrsplan gewisse Bedien- und Qualitätsstandards im Regionalbusverkehr vorgegeben werden, so auch für die Busanbindung der Stadt Mühlacker an die Region. Gegebenenfalls wären bei Übernahme der Aufgabenträgerschaft durch den Enzkreis für einige Ortsteile von Mühlacker vorhandene Verbindungen in die Kernstadt Mühlacker fortzuführen beziehungsweise in den Regionalbusverkehr zu integrieren. Dies müsse aber noch zu gegebener Zeit im Detail beleuchtet werden.
Keine Zukunftsangaben
Bezüglich der rein innerörtlichen Busandienung der Kernstadt oder der Ortsteile von Mühlacker (Stadtbusverkehr) sei im Nahverkehrsplan derzeit nur ein Steckbrief für den Extra-Verkehrsraum (Linienbündel) Stadtverkehr Mühlacker aufgeführt, welcher basierend auf der im Jahr 2019 erfolgten Vergabe das bestehende Fahrplanangebot aufführe. Aussagen zur Fortführung oder Weiterentwicklung des Fahrplanangebots im Stadtbusverkehr Mühlacker – insbesondere nach Vertragsablauf – enthalte der geltende Nahverkehrsplan jedoch nicht. Insoweit sei, so die zuständige Dezernentin weiter, heute nicht abschätzbar, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang dies dann fortgeführt werden würde – und unter Umständen dann auch Auswirkungen auf das Stadtticket Mühlacker haben könnte. pm