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Enzkreis -  20.11.2018
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Landesanstalt verteidigt Anlagen zur Messung von Stickstoffdioxid

Mühlacker/Enzkreis. Der Messstreit geht weiter: Hinsichtlich der Stickstoffdioxid-Anlagen „bewegen wir uns mit der Höhe der Probenahmen im oberen Mittelfeld“, unterstreicht Tatjana Erkert, die Sprecherin der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW).

Es gebe „durchaus Stimmen, die fordern, auf Kopfhöhe oder Kinderwagenhöhe zu messen“. Bei der LUBW kommentiert man damit den Vorwurf, die von Brüssel gesetzten Parameter bei der Aufstellung von Anlagen zur Messung von Stickstoffdioxid zu eng auszulegen. Die „Pforzheimer Zeitung“ hatte die Materie am Beispiel der B10/Stuttgarter Straße in Mühlacker analysiert.

Tatsächlich geht es bei den Messungen nicht um beliebige Forderungen, sondern um den von Europa gesetzten Rahmen. Zur Erinnerung: Es sind Messwerte gültig, die in einem Höhenfenster zwischen 1,50 Meter und vier Metern erfolgen. Nach 2,30 Meter kommen nun in Mühlacker 2,70 und in einem Fall drei Meter zur Anwendung. Interessant wird sein, ob sich der zu beobachtende Rückgang der Werte im Jahr 2019 fortsetzt: einst bei 70, lag man 2017 bei 47 Mikrogramm pro Kubikmeter. Damit ist man freilich noch ein gutes Stück vom geforderten Jahresmittelwert von 40 entfernt. Gemessen wird 1,60 Meter vom Fahrbahnrand, erlaubt wären bis zu zehn Meter.

Die LUBW bietet für alle Messstellen im Land eine übersichtliche Darstellung für Stickstoffdioxid, Ozon und Feinstaub: www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft/jahreswerte.

Mehr lesen Sie am 21. November in der „Pforzheimer Zeitung“ oder im E-Paper auf PZ-news oder über die Apps auf iPhone/iPad und Android-Smartphones/Tablet-PCs.

Autor: Peter Marx